Dr. Thomas Wiesemann, Vorstand Maklervertrieb der Allianz Leben © Allianz
  • Von Oliver Lepold
  • 02.10.2018 um 10:47
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Nur jeder fünfte Arbeitnehmer in Deutschland hat seine Arbeitskraft abgesichert, die Abschlusszahlen stagnieren. Die Allianz verfügt über klare Ansätze, wie das große Potenzial in der Berufsunfähigkeitsversicherung erschlossen werden kann.

Der Grund: Der Nettobeitrag ist nicht garantiert. Die Überschussbeteiligung wird hier sofort verrechnet und kann daher womöglich unzulänglich kalkuliert sein. „Unsere Erfahrung und Finanzstärke ermöglichen es uns, die Beiträge nachhaltig und mit einem geringen Verteuerungsrisiko zu kalkulieren“, betont der Vorstand des Maklervertriebs der Allianz Leben.

„Vergleichen Sie auch die Rentensteigerungsansätze der Anbieter“, rät Wiesemann weiter, „wenn Steigerungssätze von einem oder sogar null Prozent gezahlt werden, führt das zu deutlich geringeren Gesamtauszahlungen der BU-Rente.“ Die Allianz weist einen Rentensteigerungssatz von aktuell über 2 Prozent aus und gehört damit zu den besten Anbietern im deutschen BU-Markt.

Der Unterschied kann im Leistungsfall erheblich sein: Liegt die gezahlte garantierte BU-Rente bei einem 50-jährigen Kunden bei 1.500 Euro und läuft bis zum Alter von 65 Jahren, erhält der Versicherte insgesamt bei einem Prozent Steigerungssatz über 22.000 Euro, mit null Prozent sogar über 42.000 Euro weniger als aktuell bei der Allianz.

Neue Absatzchancen über Gewerbekunden

Der Bedarf in der Bevölkerung nach einer nachhaltigen Absicherung der Arbeitskraft ist zweifellos vorhanden, aktuelle gesetzliche Rahmenbedingungen bieten den Beratern zudem neue Absatzchancen. So ist das seit Jahresbeginn umgesetzte Betriebsrentenstärkungsgesetz ein Türöffner auch für die BU bei Gewerbekunden. Hier bietet sich etwa der Arbeitgeberzuschuss an, um die BU-Absicherung in der Breite der Belegschaft zu erhöhen.

„Bei uns können die Kunden den Arbeitgeberzuschuss aus der Entgeltumwandlung direkt ganz unkompliziert in ihre BU-Vorsorge investieren – in der Regel ohne Risikoprüfung und ohne Altersbegrenzung“, erläutert Wiesemann den einfachen Zugang. Er empfiehlt darüber hinaus in der Altersvorsorge stets den sogenannten Renten-Retter einzubauen, der zu einer Beitragsbefreiung im Falle der Berufsunfähigkeit führt und somit verhindert, dass die Altersrente aufgrund der BU geschmälert wird.

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Oliver Lepold

Oliver Lepold ist Dipl.-Wirtschaftsingenieur und freier Journalist für Themen rund um Finanzberatung und Vermögensverwaltung. Er schreibt regelmäßig für Pfefferminzia und andere Versicherungs- und Kapitalanlage-Medien.

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