Feuerwehrleute löschen einen Dachstuhlbrand: Eine Solaranlage an einem Haus in Weinstadt hat einen Brand ausgelöst. Gegen die finanziellen Folgen solcher Schäden sollten Solaranlagen-Besitzer versichert sein. © dpa/picture alliance
  • Von Redaktion
  • 07.09.2017 um 15:16
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Immer mehr Menschen hierzulande nutzen Photovoltaikanlagen, um ihren eigenen Strom zu erzeugen. Eine Absicherung der teuren Apparatur ist zu empfehlen, am Schutz hapert es aber oft. Worauf es hierbei ankommt.

Auch bei der Wahl der richtigen Versicherungssumme ist Sorgfalt geboten, weiß Dirk Sennholz: „Für die Versicherungssumme ist die jeweilige Investitionssumme der Photovoltaik-Anlage im Neuzustand einschließlich aller Bezugs- und Installationskosten maßgebend“, sagt der Gruppenleiter Technische Versicherung – Maschinen/Elektronik bei der VHV Allgemeinen Versicherung. „Sofern der Versicherungsnehmer nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist und im Schadenfall die Mehrwertsteuer ebenfalls ersetzt werden soll, sollte auch dieser Punkt bei Bildung der Versicherungssumme berücksichtigt werden.“

Wer seine Solaranlage über einen Kredit finanziert und auf einer gemieteten Dachfläche installiert hat, sollte außerdem darauf achten, dass der Versicherer auch eine Gap-Deckung anbietet. Diesen optionalen Baustein hat etwa die VHV in ihre Solarprotect Elektronik- und Ertragsausfallversicherung aufgenommen. Warum? Nehmen wir an, es kommt zu einem Brand im Dachstuhl, und der Vermieter will oder kann die Anlage nicht wieder errichten. Dann erstattet der Versicherer dem Solaranlagenbesitzer die Restschuld aus dem Kreditvertrag.

Alter der Anlage kann eine Rolle spielen

Einen Blick sollten Kunden und Makler auch darauf werfen, welche Anlagen überhaupt versichert werden können. Manche Versicherer deckeln beispielsweise das Alter auf höchstens zwei Jahre. Oder es ist bei einer bestimmten Nennleistung der Anlage Schluss, etwa bei 500 Kilowatt-Peak. Letzteres bezeichnet die von Solarmodulen abgegebene elektrische Leistung unter Standard-Testbedingungen.

Um die Solaranlage vor Schäden zu schützen und Risiken zu minimieren, verlangen die Versicherungen von ihren Kunden oft, dass sie bestimmte Obliegenheiten erfüllen. „Vor Eintritt eines Schadenfalls muss der Versicherungsnehmer zum Beispiel gesetzliche und behördliche Sicherheitsvorschriften beachten oder – sofern vorhanden – die vom Hersteller vorgegebenen Wartungsintervalle einhalten“, erklärt Mannheimer-Mann Nörber.

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