Einsatzkräfte der Feuerwehr löschen am 13. Januar 2016 ein brennendes Haus in Reichenbach (Sachsen). © dpa/picture alliance
  • Von Redaktion
  • 14.11.2016 um 07:09
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Nach Einbrüchen oder dem Feuer in der Küche leistet die Hausratversicherung. Viele Verbraucher haben bereits eine solche Police, kümmern sich aber nicht darum. Das heißt: Ihr Schutz ist wahrscheinlich veraltet, was schlimme Folgen haben kann. Hier sollten Makler ansetzen.

Wichtig ist auch, dass der Makler seine Kunden dazu anhält, den Hausrat zu dokumentieren, vor allem bei teuren Neuanschaffungen. „Im Schadenfall muss der Versicherungsnehmer die Höhe nachweisen. Dazu können Fotos und Videos hilfreich sein“, sagt Arend Arends, Vorstandsvorsitzender der NV Versicherungen. Bei Schmuck etwa sollte man jedes einzelne Stück fotografieren, bei Kleidung reicht oft das Foto vom Schrankinhalt.

Noch besser ist es aber, wenn Kunden die Anschaffungsbelege aufheben. „Dabei ist es ratsam, Kopien der Belege und Fotos außerhalb der Wohnung aufzubewahren“, sagt Arends. Hier biete sich etwa das Haus der Eltern oder der Kinder an. „So kann auch nach einem Feuerschaden die Schadenhöhe nachgewiesen werden.“

Online-Banking und Smart-Home-Policen

Und woran arbeiten die Hausratversicherer derzeit? „Da wir uns in einem Online-Zeitalter befinden und sich nun mal so gut wie jeder im Internet bewegt, werden Cyber-Risiken sicherlich vermehrt thematisiert“, sagt Arends. Erleidet der Kunde einen Vermögensschaden durch Betrug beim Online-Banking, bekommt er diesen dann von seinem Versicherer erstattet.

„Aktuell und in den nächsten Jahren müssen auch Lösungen für Smart-Home-Technologien gefunden werden“, sagt VHV-Mann Suchert. „Wenn komplette Haushalte künftig ferngesteuert werden, wirft das etwa Fragen zur Definition des Versicherungsschutzes auf.“ Liegt etwa noch ein Einbruchdiebstahl vor, wenn ein elektronisches Schloss durch technische Manipulation geöffnet wird? Suchert: „Das sind spannende Fragen, die von den Produkt- und Schadenmanagern der Hausratversicherer gelöst werden müssen.“

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