Hochwassersicher, aber leider nicht überall anwendbar: schwimmendes Ponton-Haus in Hamburg © picture alliance / Caro | Muhs
  • Von Andreas Harms
  • 08.04.2024 um 09:07
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Wasser kann nicht nur Schaden anrichten, wenn es aus kaputten Leitungen fließt. Richtig teuer und schlimm kann es werden, wenn Hochwasser die Häuser umspült. Hilfe verspricht die Elementarschadenversicherung. Doch viel besser ist es, wenn man richtig vorbeugt.

Doch in der ganzen Materie sind einige Details zu beachten, wie schon der eingangs beschriebene Fall zeigt. So definieren Versicherer im Normalfall: „Überschwemmung ist die Überflutung des Grund und Bodens des Versicherungsgrundstücks mit erheblichen Mengen von Oberflächenwasser.“ Damit ist jenes Risiko ausgeschlossen, dass Grundwasser nach oben drückt und den Keller unter Wasser setzt.

Beim GDV begründet man das so: „Werden Kellerwände durch Grundwasser nass, liegt häufig ein Baumangel oder ein Defekt vor – also kein versicherter Schaden.“ Um für die Versicherung relevant zu werden, muss Grundwasser also den Umweg über die Grundstücksoberfläche nehmen und darf erst anschließend einlaufen.

Überschwemmungsbegriff rechtlich nicht wirklich geklärt

Andere Dinge sind bei Weitem nicht so klar. „Der Überschwemmungsbegriff ist nicht durch Rechtsprechung abgesteckt. In der Praxis bestehen hier große Auslegungsspielräume“, stellt der Hamburger Versicherungsanwalt Björn Jöhnke in einem Artikel fest. So berichtet er von einem Fall, in dem der Lichtschacht nach Starkregen so vollgelaufen war, dass das Wasser durchs Fenster in den Keller lief. Das Oberlandesgericht Karlsruhe sah darin keine Überflutung.

Daraus und aus anderen Fällen folgert Jöhnke: „Eine Überschwemmung im Sinne einer Elementarschadenversicherung liegt zumeist nur dann vor, wenn das gesamte versicherte Grundstück mit Wasser bedeckt war.“ Auch welche Wassermenge „erheblich“ ist, sei nicht genau beziffert. „Das Wasser und dessen Auswirkung muss zumindest sichtlich wahrnehmbar sein“, schreibt Jöhnke.

Auch wenn in diesen Details oft der Teufel steckt, bleibt eine andere Sache außer Frage: Hausbesitzer sollten sich vor aggressivem Wasser von außen schützen. Und zwar auch dann, wenn der Gebäudeversicherer das gar nicht mal in seinen Bedingungen fordert (nachschauen!). Wenn sich ein vollgelaufener Keller verhindern lässt, warum sollte man das nicht tun?

Haus auf Stelzen oder Pontons

Der GDV spricht in dem Zusammenhang von den Strategien „Ausweichen“, „Anpassen und Nachgeben“ und „Widerstehen“. Ausweichen kann man normalerweise nur, bevor man ein Haus baut. Nämlich indem man gar nicht erst in Überschwemmungsgebieten baut – eine deutsche Unart, die der GDV schon seit Jahren anprangert. Und wenn man doch dort baut, sollten sich sämtliche Öffnungen über dem höchsten anzunehmenden Wasserspiegel, dem Bemessungswasserstand, befinden. Oder man stellt das Haus auf Stelzen oder auf Pontons, damit es schwimmt. Und den Keller lässt man besser gleich weg.

Steht das Haus aber schon, entfällt die Möglichkeit auszuweichen. Dann kann man aber versuchen, das Wasser draußen zu halten. In dem Fall muss man zunächst alle Lücken finden und abdichten, durch die Wasser eindringen kann: Fenster, Türen und vor allem Zuleitungsschächte. Vor Eingänge und die Lichtschächte der Fenster gehören Schwellen oder Vordächer oder am besten beides. Die Außenhülle muss bis mindestens 30 Zentimeter über dem Außenboden über spezielles Dichtmaterial geschützt werden, und sogenannte Drainagen leiten Sickerwasser vom Haus weg. Weil ein wasserdichter Keller aber wie eine Wanne wirkt, kann er bei zu viel Außenwasser aufschwimmen, also: hochkommen. Weshalb alles fest verbunden und gesichert sein muss.

Im Notfall: Wasser hereinlassen

Doch auch das kann alles nutzlos sein. „Wenn die Statik des Hauses großem Wasserdruck nicht standhalten kann, nützen wasserdichte Fenster und Türen nichts“, erklärt der Geologe und Risikospezialist Daniel Müller von der R+V Versicherung. „Im schlimmsten Fall stürzen bei Hochwasser die Wände ein.“ Dann sei es besser, in Kauf zu nehmen, dass Teile des Hauses geflutet werden. Tatsächlich kann man ein Haus so aufstellen, „dass ein planmäßiges Eindringen von Wasser toleriert wird und im Ereignisfall trotzdem nur geringe Schäden zu erwarten sind“, wie es in einem GDV-Leitfaden zur Flutvorsorge heißt.

Seite 3: Rückstau ist eine richtig hässliche Sache

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Andreas Harms

Andreas Harms schreibt seit 2005 als Journalist über Themen aus der Finanzwelt. Seit Januar 2022 ist er Redakteur bei der Pfefferminzia Medien GmbH.

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