Aufräumen in Koblenz nach dem Hochwasser zum Jahreswechsel: Mehr als jede zehnte Adresse ist dort gefährdet © picture alliance/dpa | Thomas Frey
  • Von Andreas Harms
  • 27.02.2024 um 13:32
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In einem Mediengespräch geht der Branchenverband GDV mit dem deutschen Hochwasserschutz hart ins Gericht und präsentiert neue Zahlen. Es geht um versäumte Prävention, viel zu viele Ausnahmen im Gesetz – und deutsche Kirchengebäude als Positivbeispiel. Pflichtversicherungen seien hingegen sinnlos.

Ganz vorn Sachsen mit 2,9 Prozent der Gebäude in Überschwemmungsgebieten, gefolgt von Thüringen (2,7 Prozent) und Rheinland-Pfalz (2,0 Prozent). „Durch Hochwasser gefährdet“ sind es sogar noch mehr. Im Durchschnitt sind deutschlandweit 1,44 Prozent aller Adressen gefährdet. 322.498 sind es, um genau zu sein. „Das hört sich wenig an, ist aber genau dort, wo die großen Schäden passieren“, so Käfer-Rohrbach.

Extreme Ausreißer nach oben sind übrigens die Stadt Koblenz und der Landkreis Cochem-Zell in Rheinland-Pfalz. Dort gilt jeweils mehr als jede zehnte Adresse als gefährdet. „Das ist schon eine Hausnummer“, stellt Hauner auch sprachlich nicht ganz unpassend fest.

Gute Werte in der Mecklenburger Seenplatte

Als Positivbeispiel nennen die GDV-Leute die nicht gerade kleine Mecklenburger Seenplatte. Denn dort gelten trotz des vielen Wassers lediglich 79 Adressen als hochwassergefährdet.

Am Ende gibt es auch in diesem Gespräch zahlreiche Botschaften in Richtung Berlin, die zeigen sollen, wie sich Risiken senken lassen. Andere Länder – es fällt immer wieder der Name Schweiz – könnten über die Bauzustände in Deutschland ohnehin nur noch den Kopf schütteln. Dort sei derartige Prävention seit Jahren selbstverständlich.

Zum Abschluss zitieren wir aus einem vom GDV veröffentlichten Forderungskatalog die Stichpunkte. Den gesamten Katalog mit Erklärungen finden Sie hier.

  • Gesetzliches Verbot der Bebauung von Paragraf-76-WHG-Flächen (vorläufig gesicherte, amtlich festgesetzte Überschwemmungsgebiete)
  • Sanktionierung der Hochwasserschutz-Gebotsnorm Paragraf 5 II WHG (Verpflichtung zum individuellen Hochwasserschutz)
  • Ausbau des in Aufbau befindlichen DWD-Naturgefahrenportals binnen 24 Monaten, Stärkung des Portals durch DWD-Gesetz
  • Einführung eines Naturgefahrenausweises für Gebäude (Zitat Käfer-Rohrbach: „Vielen ist gar nicht bewusst, wo ihr Gebäude steht.“)

Und wer baut oder saniert, sollte dabei diese Punkte berücksichtigen:

  • Auf Kellerräume beim Neubau verzichten
  • Baumaterial an Gefährdungslage ausrichten
  • Gebäudetechnik wie Elektroverteilung und Heizsysteme richtig platzieren
  • Öltanks vor Aufschwimmen und Bersten sichern
  • Bestehende Kellerräume vor Oberflächenwasser schützen
  • Rückstausicherung in den Abwasserkanal einbauen
  • Barrierefreiheit bei Zugängen naturgefahrenresilient umsetzen
  • Bestehende Zufahrten, Garagen und Grundstücksflächen absichern
  • Blitz und Überspannungsschutz nachrüsten
  • Sturm- und Hagelschutz an Fassade und Dach optimieren

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Andreas Harms

Andreas Harms schreibt seit 2005 als Journalist über Themen aus der Finanzwelt. Seit Januar 2022 ist er Redakteur bei der Pfefferminzia Medien GmbH.

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