Hochwasser in einer Wohnstraße: Viele Hausbesitzer sind unzureichend abgesichert. © dpa
  • Von Karen Schmidt
  • 30.05.2024 um 13:28
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In den nächsten Tagen soll es in manchen Regionen Deutschlands zu Dauerregen und Unwettern kommen. Überschwemmungen und abgedeckte Dächer werden wohl wieder die Folge sein. Welcher Versicherer dann zahlt und was im Schadenfall zu tun ist, erfahren Sie hier.

Der Deutsche Wetterdienst warnt aktuell für verschiedene Regionen Deutschlands vor schlimmen Regenfällen. Bis zu 48 Stunden Dauerregen könnte es geben mit 70 bis 120 Litern Regen pro Quadratmeter. Lokal könnten es sogar bis zu 160 Liter Regen pro Quadratmeter sein. Auch kräftige Gewitter, Sturm und Hagel können dazu kommen. Daher gilt jetzt, sich auf die Unwetter vorzubereiten: Das Auto in die Garage stellen, so vorhanden. Mobiliar, das herumfliegen könnte, sichern. Wertvolle Gegenstände wenn möglich aus dem Keller nach oben holen und so weiter.

Und: Den Versicherungsschutz checken. Das Problem: Viele Menschen haben sich nicht ausreichend versichert. So leistet eine Wohngebäudeversicherung, die für Schäden am Haus aufkommt, im Regelfall nur bei Sturm, Blitz oder Hagel. Sie zahlt beispielsweise, wenn ein Orkan das Dach abdeckt. Ähnlich ist es bei der Hausratversicherung, die kaputt gegangenes Mobiliar ersetzt. Auch sie begleicht im Normalfall nur Schäden, die durch Sturm, Blitz und Hagel entstanden sind.

Um auch bei Hochwasser, Starkregen, Schneedruck, Lawinen, Erdrutsch und Erdsenkung oder Erdbeben abgesichert zu sein, braucht es einen erweiterten Naturgefahrenschutz beziehungsweise eine Elementarschadenversicherung

Sie schließt, etwa in der Wohngebäudeversicherung, dann im Schadenfall auch Reparaturarbeiten am Wohngebäude wie eine Gebäudetrocknung oder Instandsetzung des Mauerwerks ein. In der Hausratversicherung kommt die Zusatzdeckung für beschädigtes oder zerstörtes Wohnungsinventar auf.

In der KFZ-Versicherung bietet die Teilkaskoversicherung Autofahrern Schutz vor Sturm, Hagel und Blitz sowie vor Überschwemmung. Wird das Fahrzeug beispielsweise von einer Flut mitgerissen und komplett zerstört, zahlt der Versicherer den Wiederbeschaffungswert (oder bei neueren Autos je nach Vertrag sogar den Neupreis). Mit einer Vollkaskoversicherung haben Autofahrer den Teilkasko-Schutz ebenfalls inklusive.

Und wie sollte man sich im Schadenfall verhalten?
  • Versicherungsnehmer sollten alles tun, um die entstandenen Schäden durch Hochwasser gering zu halten – beispielsweise Einrichtungsgegenstände aus dem Keller in Sicherheit bringen.
  • Der Versicherer muss sofort verständigt werden. Eine detaillierte Schadenaufstellung muss dann noch nicht erfolgen.
  • Im dritten Schritt gilt es, alle Schäden mit Fotos und Videos genau festzuhalten.
  • Niemals auf eigene Faust Reparaturen in Auftrag geben, sondern alles zunächst mit dem Versicherer absprechen. Sonst kann dieser die Zahlung verweigern.
  • Wenn alles geregelt ist und die Schäden behoben sind, sollten Versicherungsnehmer stets alle Quittungen aufheben – diese lassen sich in der Steuererklärung geltend machen.
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Karen Schmidt

Karen Schmidt ist seit Gründung von Pfefferminzia im Jahr 2013 Chefredakteurin des Mediums.

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