- Von Juliana Demski
- 04.02.2020 um 17:17
Unwetter, Starkregen, Hochwasser – vor allem der Süden Deutschlands kämpft derzeit mit Extremwetter. Das Problem: Wohngebäude- und Hausratversicherungen kommen zwar für Schäden bedingt durch Leitungswasser auf, im Falle von Regenwasser ist aber ein Zusatzschutz gefordert.
„Für Schäden, die beispielsweise durch Überschwemmungen und Starkregen entstehen, ist jeweils eine zusätzliche Elementardeckung nötig“, sagt auch Steffen Bolzmann, Leiter Produktmanagement Sach- und Sondervereinbarungen bei der Gothaer Allgemeine Versicherung.
10 Millionen Häuser noch nicht ausreichend versichert
34 Prozent der Bürger sehen keine Gefahr für ihr Haus
Die Frage nach dem Sinn des Elementarschutzes
Die Elementarklausel in der Wohngebäudeversicherung schließt im Schadenfall Reparaturarbeiten am Wohngebäude wie eine Gebäudetrocknung oder Instandsetzung des Mauerwerks ein, in der Hausratversicherung kommt die Zusatzdeckung für beschädigtes oder zerstörtes Wohnungsinventar auf. Bolzmanns appelliert an alle Hausbesitzer, ihre Verträge zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.
Uns wie sollte man sich im Schadenfall verhalten?
- Versicherungsnehmer sollten alles tun, um die entstandenen Schäden furch Hochwasser gering zu halten– beispielsweise Einrichtungsgegenstände, sofern ohne Gefährdung möglich, aus dem Keller in Sicherheit bringen
- Der Versicherer muss verständigt werden. Eine detaillierte Schadenaufstellung muss dann noch nicht erfolgen.
- Im dritten Schritt gilt es, alle Schäden mit Fotos und Videosgenau festzuhalten.
- Niemals auf eigene Faust Reparaturen in Auftrag geben, sondern alles zunächst mit dem Versicherer absprechen. Sonst kann dieser die Zahlung verweigern.
- Wenn alles geregelt ist und die Schäden behoben sind, sollten Versicherungsnehmer stets alle Quittungen aufheben– diese lassen sich in der Steuererklärung geltend machen.
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