Votum-Vorstand Martin Klein: „Pfad des sträflichen Nichtstuns nicht weiter beschreiten“ © Dierk Kruse / Votum-Verband
  • Von Redaktion
  • 23.06.2022 um 10:30
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Martin Klein hat offenbar genug. Drei Meldungen zu Rente und Versicherungsvermittlung aus der jüngeren Vergangenheit machen den Vorstand des Verbands Unabhängiger Finanzdienstleistungsunternehmen in Europa (Votum) nachdenklich und mitunter auch wütend. Weshalb er einen zackigen Kommentar zu Staat, Gesetzgeber und Bafin verfasst hat, den wir Ihnen nicht vorenthalten wollen. Hier ist er im Wortlaut.

In den vergangenen Tagen begegneten uns drei Meldungen, die vielleicht auf den ersten Blick nicht zusammenpassen, aber bei tieferer Betrachtung nachdenklich und zum Teil auch zornig machen:

  1. Die Bundesbank vermeldete, dass ein Anstieg der Rentenbeiträge auf 29 Prozent droht, wenn nicht längst überfällige Eingriffe in das Rentensystem erfolgen.
  2. Die Deutsche Rentenversicherung meldet aktuelle Zahlen, aus den hervorgeht, dass 7,7 Millionen Rentner weniger als 700 Euro im Monat erhalten.
  3. Gleichzeitig macht sich die Versicherungsaufsicht Bafin Gedanken darüber, Provisionsrichtwerte für die Vermittlung von Renten- und Lebensversicherungen festzulegen – ohne hierfür vom Gesetzgeber einen Auftrag erhalten zu haben!

Es ist nicht das erste Mal, dass man sich fragen muss, ob politische Akteure und Aufsichten den Blick auf das große Ganze verloren haben und lediglich der Verwirklichung ihrer Partikularinteressen hinterherhängen.

Tatsächlich müssen der Staat und der ihn repräsentierende Gesetzgeber dankbar sein für jeden, der bereit ist, gegen eine ausschließlich erfolgsabhängige Vergütung mit Menschen ins Gespräch zu kommen, um sie zu ihrer Altersvorsorge zu beraten und auf die große Versorgungslücke hinzuweisen, die sich auftut, wenn sie sich auf die gesetzliche Rente verlassen.

Schicksalsgemeinschaft mit den Kunden

Die Rede ist von Versicherungsvermittlern, die erst dann ihre Vergütung erhalten, wenn der Kunde sich dafür entschieden hat, etwas gegen diese Versorgungslücke im Alter zu tun und eine Renten- oder Lebensversicherung abzuschließen. Sie tragen ein unternehmerisches Risiko, welches allen anderen beratenden Berufen und auch jedem Handwerker und Verkäufer fremd ist. Im Moment des Vertragsabschlusses können sie nicht darauf vertrauen können, dass sie ihren wohlverdienten Lohn erhalten und behalten können, sondern begeben sich in eine Schicksalsgemeinschaft mit ihrem Kunden. Bei allen Widrigkeiten, die jetzt auf den Versicherungsnehmer zukommen, müssen sie hoffen, dass dieser wenigstens die nächsten fünf Jahre in der Lage ist, seine Versicherungsprämien zu bedienen und nicht etwa durch Arbeitslosigkeit, Berufsunfähigkeit, Scheidung dazu gezwungen oder einfach aus Gleichgültigkeit und Konsuminteresse dazu gebracht wird, seinen Versicherungsvertrag nicht weiterzuführen.

 

Diese Personengruppe müsste eigentlich von den staatlichen Akteuren gefördert werden, wo es nur geht – weil sie einen sozialpolitischen Auftrag erfüllt und unser Staatswesen davor bewahren, langfristig immer mehr Altersarme versorgen zu müssen.

Das Gegenteil ist leider aktuell der Fall! Anstatt dass dieser Berufsgruppe von den Regierenden Respekt gezollt wird, pflegen große Teile der Politik bis hin zu unserem Bundeskanzler weiterhin ihre Vorurteile und verbreiten bei jeder Gelegenheit die durch nichts bewiesene Behauptung, dass Versicherungsvermittler nur aus Provisionsgier handeln würden.

Seite 2: Die unrühmliche Rolle der Bafin

kommentare
Dr . Murke
Vor 2 Jahren

Alles richtig – aber die Kosten und Intransparenz der Versicherungsgesellschaften führt nach wie vor dazu, dass die Versicherungsgesellschaften mit dem stärksten Vertrieb das Geschäft machen und nicht die mit dem stärksten Produkt. Und der Kunde kann nicht unbedingt erkennen, was für ihn kurz- mittel- und langfristig sinnvoll ist.

Und er weiß in der Regel nicht, dass seine Fondspolice i.d.R. mit 30 % Kosten oder mehr(gem. am Beitrag) belastet ist. Das böse erwachen kommt in 20 Jahren – aber bis dahin bleibt ja noch die Hoffnung auf eine überdurchschnittliche Wertentwicklung, so dass der Kunde auch noch auf eine positive Rendite kommt.

Michael Schmid
Vor 2 Jahren

Sehr geehrter Hr. Klein,
zu Ihrem Kommentar möchte ich Ihnen folgendes sagen:
Ich selbst bin Versicherungsmakler und wundere mich schon seit langer Zeit, daß meine Tätigkeit auf Darlehensbasis beruht. Aus diesem Grund habe ich den Vertrieb der o.a. Produkte eingestellt bzw. werden sie nur dann verkauft wenn der Kunde es nachdrücklich will und fordert.
Warum eigentlich legen sich die Interessenverbände der Vermittler nicht mit den Gesellschaften an, die die Beratungsleistung auf Darlehens-(Storno)basis honorieren. Ich habe noch nie erlebt, daß ein Immobilienmakler o. Baufinanzierungsmakler nach 3 Jahren seine Courtage/Provision anteilig zurückbezahlen müssen, weil aufgrund von Scheidung, Todesfalll etc. das Haus zwangsversteigert wird o. das Darlehen platzt.
Selbst wenn ich zu einer Sachversicherung berate und diese in einem der o.a. Fälle mit “stirbt”, gibt es einen anteiligen Storno obwohl ich meine Beratungsleistung erbracht habe.
Im Übrigen würde unser Rentensystem entgegen aller Unkenrufe hervorragend dastehen, wenn nicht jede Regierung in die Rentenkasse greift und die Rentenversicherung mit versicherungsfremden Aufgaben überfrachtet, die eigentlich durch Steuern zu finanzieren sind. Dass würde aber erfordern, daß eine Lobbypartei, wie die FDP endlich zu entsprechenden Steuererhöhungen steht, die ja über 100 Millionäre in Deutschland fordern,unter dem Motto “Tax me now”!
Es läßt sich mit Sicherheit trefflich darüber streiten, wer eigentlich unser Sozialsystem finanziert. Und wenn man darüber redet dann bitte nicht nur über Steuern, sondern die gesamte Abgabenlast, die vor allem die Mittelschicht trägt und nicht der Mittelstand, wie uns einige Parteien immer weismachen wollen!

    Andreas Nordhaus
    Vor 2 Jahren

    Sehr geehrter Herr Schmid,
    ich bin seit 36 Jahren in der Branche und verstehe Ihren Unmut. Man hat eine gute Beratungsleistung erbracht und hängt beim klassischen, vordiskontierten Courtagemodell am wirtschaftlichen Schicksal des Kunden über die Stornohaftzeit. Sie können aber von einem Lebensversicherer nicht verlangen, dass er Geld mitbringt bei einem Frühstorno. Die bilanziellen Abschlusskosten sind auf 25 %0 gedeckelt und zudem auf 5 Jahre gleichmäßig zu verteilen. Es gibt zudem die Vorgabe eines anfänglichen Mindestrückkaufwertes von 50 Prozent der eingezahlten Beiträge. Sie haben als Versicherungsmakler heute die freie Auswahl an alternativen Vergütungsmodellen bei modernen und kostengünstigen Altersversorgungsprodukten.
    Von ungezillmert über NAV (Vergütung auf das Vermögen), Mix-Modell aus vordiskontierter Courtage und NAV bis hin zum reinen Honorartarif und dem klassischen vordiskontierten Modell. Unser Haus bietet Ihnen in der prämierten und leistungsstarken FRV-Lösung MeinPlan alle diese Vergütungsmodelle an. Und zwar kundenindividuell. Die reinen Kosten des Versicherungsmantels, die als Ertrag bei uns bleiben, führen bei einer exemplarischen Laufzeit von 30 Jahren zu einer Renditeminderung von nur ca. 0,35% p.a. Unser stark wachsendes Neugeschäft besteht inzwischen zu mehr als 40% aus den aufgezeigten alternativen Vergütungsmodellen.

    Mit besten Grüßen

    Andreas Nordhaus
    Senior BAV-Spezialist (IHK)
    LV 1871 a. G.

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Dr . Murke
Vor 2 Jahren

Alles richtig – aber die Kosten und Intransparenz der Versicherungsgesellschaften führt nach wie vor dazu, dass die Versicherungsgesellschaften mit dem stärksten Vertrieb das Geschäft machen und nicht die mit dem stärksten Produkt. Und der Kunde kann nicht unbedingt erkennen, was für ihn kurz- mittel- und langfristig sinnvoll ist.

Und er weiß in der Regel nicht, dass seine Fondspolice i.d.R. mit 30 % Kosten oder mehr(gem. am Beitrag) belastet ist. Das böse erwachen kommt in 20 Jahren – aber bis dahin bleibt ja noch die Hoffnung auf eine überdurchschnittliche Wertentwicklung, so dass der Kunde auch noch auf eine positive Rendite kommt.

Michael Schmid
Vor 2 Jahren

Sehr geehrter Hr. Klein,
zu Ihrem Kommentar möchte ich Ihnen folgendes sagen:
Ich selbst bin Versicherungsmakler und wundere mich schon seit langer Zeit, daß meine Tätigkeit auf Darlehensbasis beruht. Aus diesem Grund habe ich den Vertrieb der o.a. Produkte eingestellt bzw. werden sie nur dann verkauft wenn der Kunde es nachdrücklich will und fordert.
Warum eigentlich legen sich die Interessenverbände der Vermittler nicht mit den Gesellschaften an, die die Beratungsleistung auf Darlehens-(Storno)basis honorieren. Ich habe noch nie erlebt, daß ein Immobilienmakler o. Baufinanzierungsmakler nach 3 Jahren seine Courtage/Provision anteilig zurückbezahlen müssen, weil aufgrund von Scheidung, Todesfalll etc. das Haus zwangsversteigert wird o. das Darlehen platzt.
Selbst wenn ich zu einer Sachversicherung berate und diese in einem der o.a. Fälle mit “stirbt”, gibt es einen anteiligen Storno obwohl ich meine Beratungsleistung erbracht habe.
Im Übrigen würde unser Rentensystem entgegen aller Unkenrufe hervorragend dastehen, wenn nicht jede Regierung in die Rentenkasse greift und die Rentenversicherung mit versicherungsfremden Aufgaben überfrachtet, die eigentlich durch Steuern zu finanzieren sind. Dass würde aber erfordern, daß eine Lobbypartei, wie die FDP endlich zu entsprechenden Steuererhöhungen steht, die ja über 100 Millionäre in Deutschland fordern,unter dem Motto “Tax me now”!
Es läßt sich mit Sicherheit trefflich darüber streiten, wer eigentlich unser Sozialsystem finanziert. Und wenn man darüber redet dann bitte nicht nur über Steuern, sondern die gesamte Abgabenlast, die vor allem die Mittelschicht trägt und nicht der Mittelstand, wie uns einige Parteien immer weismachen wollen!

    Andreas Nordhaus
    Vor 2 Jahren

    Sehr geehrter Herr Schmid,
    ich bin seit 36 Jahren in der Branche und verstehe Ihren Unmut. Man hat eine gute Beratungsleistung erbracht und hängt beim klassischen, vordiskontierten Courtagemodell am wirtschaftlichen Schicksal des Kunden über die Stornohaftzeit. Sie können aber von einem Lebensversicherer nicht verlangen, dass er Geld mitbringt bei einem Frühstorno. Die bilanziellen Abschlusskosten sind auf 25 %0 gedeckelt und zudem auf 5 Jahre gleichmäßig zu verteilen. Es gibt zudem die Vorgabe eines anfänglichen Mindestrückkaufwertes von 50 Prozent der eingezahlten Beiträge. Sie haben als Versicherungsmakler heute die freie Auswahl an alternativen Vergütungsmodellen bei modernen und kostengünstigen Altersversorgungsprodukten.
    Von ungezillmert über NAV (Vergütung auf das Vermögen), Mix-Modell aus vordiskontierter Courtage und NAV bis hin zum reinen Honorartarif und dem klassischen vordiskontierten Modell. Unser Haus bietet Ihnen in der prämierten und leistungsstarken FRV-Lösung MeinPlan alle diese Vergütungsmodelle an. Und zwar kundenindividuell. Die reinen Kosten des Versicherungsmantels, die als Ertrag bei uns bleiben, führen bei einer exemplarischen Laufzeit von 30 Jahren zu einer Renditeminderung von nur ca. 0,35% p.a. Unser stark wachsendes Neugeschäft besteht inzwischen zu mehr als 40% aus den aufgezeigten alternativen Vergütungsmodellen.

    Mit besten Grüßen

    Andreas Nordhaus
    Senior BAV-Spezialist (IHK)
    LV 1871 a. G.

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