Stephan Bruckner, Senior Sales Representative für Liechtenstein Life © Liechtenstein Life
  • Von Redaktion
  • 06.03.2024 um 15:11
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Sie sind vergleichsweise neu auf dem Markt, und erst wenige Versicherer bieten sie an: Wholelife-Tarife, die eine flexible Alternative zur typischen Lebensversicherung sein können. In seinem Kommentar geht Stephan Bruckner, Senior Sales Representative für Liechtenstein Life, auf Eigenschaften, Einsatzmöglichkeiten und Chancen ein – für Kunden und Vermittler.

Die Voraussetzungen sind klar geregelt: Der Vererbende schließt zu Lebzeiten einen Tarif ab und bestimmt eine bezugsberechtigte Person, die im Falle seines Todes die Versicherungssumme bekommen soll. Der Vererbende ist und bleibt Versicherungsnehmer und versicherte Person. Wer zum Sterbezeitpunkt im Lebensversicherungsvertrag als im Todesfall bezugsberechtigte Person bezeichnet ist, kann direkt die Auszahlung der Versicherungssumme an sich verlangen, wenn die versicherte Person verstirbt. Weder Testament noch Erbschein sind nötig. Das löst viele Probleme, die beim Erben heute auftreten können.

Unbürokratisch erben ohne Verpflichtungen

Als Vertrag zu Gunsten Dritter kann bei einem Wholelife-Tarif die Summe am Nachlass vorbei ausgezahlt werden, in aller Regel ohne Aufschub. Die Vorlage der Sterbeurkunde genügt. Die begünstigte Person muss nicht einmal der offizielle Erbe sein. Es ist völlig ausreichend, wenn sie im Lebensversicherungsvertrag als bezugsberechtigte Person ausgewiesen ist.

Damit ist auch für den Fall von Erbstreitigkeiten vorgesorgt. Da die Versicherungssumme nicht in den Nachlass fällt, kann kein Erbe die Auszahlung verhindern. Außerdem kann die bezugsberechtigte Person nicht für eventuelle Schulden oder Verbindlichkeiten des Nachlasses haftbar gemacht werden. Davon profitieren insbesondere unternehmerisch tätige Erblasser.

Auch nicht verheiratete und nicht eingetragene Lebenspartner können durch eine Vermögensübertragung mit Wholelife-Tarifen profitieren. Verstirbt ein Partner, hat der andere direkten Zugriff auf die Versicherungssumme, ohne dass ein Testament benötigt wird. Im Falle einer Trennung der Partner zu Lebzeiten lässt sich das Bezugsrecht jederzeit ändern und gegebenenfalls auf einen neuen Partner umschreiben.

Lebenspläne und -modelle ändern sich. Wholelife-Tarife ändern sich mit. Für eine älter werdende Gesellschaft, neue Erwerbsbiografien und Familienmodelle halten die neuen Tarife zeitgemäße Lösungen bereit. Und sie bieten Maklern und Beratern vielfältige Möglichkeiten, den komplexen Bedürfnissen moderner Kundinnen und Kunden auch in Zukunft gerecht zu werden.

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