Joachim Haid ist Geschäftsführer des Softwarehauses Softfin und Mitgründer der Initiative pro Riester. © Softfin
  • Von Redaktion
  • 03.09.2018 um 11:02
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Klaus Müller, Chef des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (VZBV), machte kürzlich seinen Ärger über die Riester-Rente Luft. Das Altersvorsorgeprodukt sei „grottenschlecht“ gemacht, sagte Müller in einem Presse-Interview. Joachim Haid von der „Initiative pro Riester“ konnte diese Aussage sowie weitere Vorwürfe nicht unkommentiert lassen – und hat sich Müllers Fundamental-Kritik Punkt für Punkt vorgenommen.

5.) „Bei Provisionsmodellen besteht die Gefahr, dass nicht das Produkt verkauft wird, das am besten für die Verbraucher geeignet ist, sondern das die höchste Provision garantiert. Es gibt viele Situationen, in denen Berater hilfreich sind. Aber dann ehrlich und offen auf Honorarbasis und nicht versteckt über Provisionen.“ 

Ich bin ein großer Freund von echten Nettotarifen und der direkten Vermittlervergütung durch den Kunden. Allerdings stehen die Worte offen und ehrlich nicht im Widerspruch zum Provisionsmodell. Die überwiegende Mehrheit der Vermittler, die über Provisionen vergütet werden, beraten offen und ehrlich. Im Gegensatz zu Verbraucherzentralen haften diese Vermittler außerdem für ihre Beratungen und müssen diese dokumentieren (Anmerkung der Redaktion: Die Verbraucherzentrale NRW weist darauf hin, dass sie sehr wohl für eine Falschberatung haftet. Details hierzu am Ende des Beitrags).

Weiterhin müssen sie eine entsprechende Sachkunde nachweisen, um überhaupt tätig sein zu dürfen. Nun gibt es zwar Verbraucherschützer, die auch über diese entsprechende Sachkunde verfügen, gesetzlich vorgeschrieben ist es ihnen aber nicht.

Hinzu kommt, dass der Vergütungsweg allein nichts über die Qualität der Beratung aussagt. Schwarze Schafe gibt es bekanntlich überall, auch bei Verbraucherschützern. Und wenn Herr Müller sagt, Verbraucherzentralen hätten kein Eigeninteresse an der Beratung, so ist dies nicht korrekt. Schließlich muss der Verbraucher eine Beratung dort auf Zeitbasis vergüten. Ich weiß von verdeckten Beratungsanfragen bei Verbraucherzentralen. Teilweise wurden hier lediglich einschlägige Vergleichsprogramme eingesetzt und dem Verbraucher dann der vermeintlich günstigste Anbieter empfohlen. Ob das dann auch zum Bedarf des Kunden passte, sei mal dahin gestellt. Wie gesagt: Hier wird Beratung ohne Haftung und ohne gesetzlich vorgeschriebenen Sachkundenachweis durchgeführt und dennoch muss der Verbraucher dies mit einem Honorar vergüten. Allein daran erkennt man schon, dass der Vergütungsweg alleine nichts mit der Qualität der Beratung zu tun hat.

Am Ende kann man zu den Aussagen von Herrn Müller nur eines sagen: Verbraucherschutz? Thema verfehlt, setzen, 6.

Anmerkung der Redaktion: Uns erreichte eine Kommentierung des Beitrags von Stephanie Heise von der Verbraucherzentrale NRW, mit der Bitte um eine Veröffentlichung. Der Kommentar lautet:

“Hallo, natürlich haften wir für unsere Beratungen! Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen verfügt dafür über eine Vermögensschadens-Haftpflichtversicherung.”

Ergänzung vom 5. September: “Diese gilt auch für unser Beratungsangebot zu Versicherungen und die Deckungssumme beträgt 500.000 Euro je Versicherungsfall.”

Details hierzu: https://www.verbraucherzentrale.nrw/impressum

 


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