- Von Redaktion
- 13.07.2016 um 09:24
Die niedrigen Zinsen spüren Versicherte vor allem daran, dass die Überschüsse ihrer konventionellen Rentenversicherung stetig sinken. Damit solche Produkte dennoch attraktiv bleiben, sollten die Versicherer mehr Flexibilität bei den Einzahlungen und beim Zugriff auf die Einlagen zulassen. So lautet ein Ergebnis einer aktuellen Studie des Marktforschungsunternehmens Yougov.
Je höher die Finanzkompetenz ausgeprägt sei, desto stärker der Wunsch nach mehr Flexibilität. Beim Gros der Versicherten stünde allerdings weiter der Wunsch nach Zins- beziehungsweise Renditegarantien für Lebens- und Rentenversicherungsprodukte im Fokus.
Eine weitere Entwicklung, die die Marktforscher beobachten: Für jüngere Menschen werde der Arbeitgeber als Vorsorgepartner beim Thema Rente und Altersvorsorge immer attraktiver. „Die betriebliche Altersvorsorge vermittelt ein stärkeres Sicherheitsgefühl als private Altersvorsorgeprodukte“, sagt Jutta Rothmund, Senior Consultant bei Yougov.
Die Ergebnisse zeigen, dass besonders zwei der wahrgenommenen Vorteile psychologisch von Bedeutung seien: Durch die Beteiligung des Arbeitgebers sehen die Versicherten einen finanziellen Nutzen und versprechen sich zudem eine Entlastung durch die regelmäßig erfolgenden Einzahlungen.
Flexibilität allerorten gewünscht
Flexibilität ist allerdings auch in der betrieblichen Altersvorsorge wichtig für die Attraktivität der Policen. Rothmund: „Nichtlineare Lebensläufe, häufige Arbeitgeberwechsel und Phasen der Nicht-Anstellung sind für Arbeitnehmer zukünftig eher der Standard. Entsprechend wichtig ist ein hohes Maß an Flexibilität in der Ausgestaltung der Policen. Vor allem das Übertragen bestehender Verträge zu neuen Arbeitgebern spielt eine wichtige Rolle.“
Unter den Befragten zeigt sich darüber hinaus auch die grundlegende Bereitschaft, Krankenversicherungen oder Krankenzusatzversicherungen sowie biometrische Versicherungen, beispielsweise Erwerbsunfähigkeits- und Berufsunfähigkeitsversicherungen, über Arbeitgebermodelle abzuschließen. Voraussetzung ist hierbei ebenfalls die Mitnahmemöglichkeit bei einem Arbeitgeberwechsel. Allerdings bestehen in diesem Bereich auch noch starke Bedenken und Abschlussbarrieren.
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