Der Architekt Ole Scheeren steht vor seinem Werk, dem CCTV Tower in Peking. Architekten sind eine der Berufsgruppen, für die die Rürup-Rente gedacht ist: Selbstständige und Freiberufler. © Getty Images
  • Von Redaktion
  • 01.02.2016 um 08:41
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Mit der Rürup-Rente unterstützt der Staat vor allem Selbstständige und Freiberufler beim Sparen für die Rente. Ihnen winken hohe Steuervorteile, wenn sie dafür bereit sind, auf Flexibilität zu verzichten. Was Makler bei der Beratung beachten sollten und wo mögliche Haftungsfallen liegen.

Ist das die einzige Haftungsfalle, die sich für Makler bei der Beratung zur Rürup-Rente ergeben kann? Mitnichten. „Haftungsfallen ergeben sich einige“, sagt Maxpool-Expertin Tüscher. „So sollte korrekt über die eingeschränkte Hinterbliebenenleistung aufgeklärt werden, und der Kunde sollte auch wissen, dass er die Leistung ausschließlich als Rentenleistung wiederbekommt.“

Alters- und Risikovorsorge lieber trennen

Dem stimmt Experte Haid zu. Wünscht der Kunde ein besonders flexibles Produkt, ist er bei der Rürup-Rente einfach nicht gut aufgehoben. „Da bei der Rürup-Rente ausschließlich Rentenleistungen möglich sind und nicht kapitalisiert werden kann, wäre dieses Produkt für einen Kunden, der im Alter zum Beispiel mit einem Teil des aufgebauten Guthabens seine Immobilie entschulden möchte, nicht geeignet“, sagt Haid.

Ein weiterer kniffliger Fall ist die Frage, ob Sparer eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) in ihre Rürup-Rente einbauen sollten. Schließlich können Sparer auch den Beitragsanteil für diese Absicherung von der Steuer abziehen. Aber: „Die Kombination von Altersvorsorge und Risikovorsorge sehen wir eher kritisch“, warnt Tüscher. Warum? „Zum einem muss der Versicherer, der gut in der Rürup-Rente ist, nicht unbedingt auch die beste Wahl in der Berufsunfähigkeitsabsicherung sein. Zum anderen sind durch die Kombination die Beiträge auch sehr viel höher“, so Tüscher weiter.

Arbeitslosigkeit kostet BU-Schutz

Das liegt daran, dass der Beitragsanteil der BU-Versicherung 50 Prozent des Gesamtbeitrags zur Rürup-Rente nicht übersteigen darf. „Bei entsprechendem Bedarf und daraus resultierendem Beitrag zur BU kann sich deshalb ein relativ hoher monatlicher Beitrag für die Rürup-Rente ergeben“, erklärt Haid. Das wiederum kann bei Arbeitslosigkeit oder eher mauen Zeiten in der Selbstständigkeit zum Problem werden. In der Regel kann nämlich nur der gesamte Vertrag beitragsfrei gestellt werden, dann besteht aber kein Schutz mehr im Fall einer Berufsunfähigkeit.

Und: „Es muss auch bedacht werden, dass eine BU-Rente, die Bestandteil einer Rürup-Rente ist, einer höheren Steuerlast unterliegt als die Rentenleistung einer selbstständigen BU“, sagt Haid. Das muss der Sparer beim Bestimmen des Nettobedarfs berücksichtigen. Haid: „Wird deshalb eine entsprechend höhere BU-Rentenleistung beantragt, steigt der Gesamtbeitrag zur Rürup-Rente praktisch gleich doppelt an.“

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