Der Architekt Ole Scheeren steht vor seinem Werk, dem CCTV Tower in Peking. Architekten sind eine der Berufsgruppen, für die die Rürup-Rente gedacht ist: Selbstständige und Freiberufler. © Getty Images
  • Von Redaktion
  • 01.02.2016 um 08:41
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Mit der Rürup-Rente unterstützt der Staat vor allem Selbstständige und Freiberufler beim Sparen für die Rente. Ihnen winken hohe Steuervorteile, wenn sie dafür bereit sind, auf Flexibilität zu verzichten. Was Makler bei der Beratung beachten sollten und wo mögliche Haftungsfallen liegen.

82 Prozent können Sparer von der Steuer absetzen

Entscheiden sich Sparer trotzdem für eine Rürup-Rente, bietet diese aber durchaus Vorteile. Die staatliche Förderung gibt es in Form von Steuervorteilen. 2016 können 82 Prozent des Maximalbeitrags von der Steuer abgezogen werden. Jedes Jahr steigt dieser Satz um 2 Prozentpunkte an, bis 2025 der gesamte Beitrag zur Rürup-Rente steuerfrei ist. Ursprünglich lag der Maximalbeitrag bei 20.000 Euro pro Jahr für Singles und 40.000 Euro für Familien. Seit 2015 ist er aber nun auf den Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung angehoben worden.

Die knappschaftliche Rentenversicherung gehört zur gesetzlichen Rentenversicherung und ist eigentlich für im Bergbau beschäftigte Arbeitnehmer gedacht. Nun gibt sie aber auch die Höhe für den maximal von der Steuer abziehbaren Betrag für die Rürup-Rente vor. Für 2016 liegt er für Singles bei 22.767 Euro und 45.534 Euro für Familien.

Über 4.000 Euro Steuerersparnis

Wie hoch können nun aber die Steuervorteile sein? Ein Beispiel: Ein lediger Angestellter bekommt ein Bruttojahresgehalt von 50.000 Euro. Als Sonderausgaben kann er davon 2016 maximal 22.767 Euro abziehen. Von diesem Betrag gehen aber noch 9.350 Euro ab, die er als Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung bezahlt (18,7 Prozent von 50.000 Euro sind 9.350 Euro). 13.417 Euro bleiben also übrig. Zahlt er diese in eine Rürup-Rente ein, kann er 2016 genau 11.002 Euro als Sonderausgabenabzug geltend machen. Die Steuerersparnis des Angestellten beträgt bei einem Grenzsteuersatz von 38,5 Prozent rund 4.236 Euro.

Einen Teil davon holt sich der Staat allerdings in der Rentenphase zurück. Ab 2040 wird die Rente voll besteuert, bis dahin steigt auch hier der Anteil pro Jahr um 2 Prozentpunkte an. 2016 sind 74 Prozent der Rente zu versteuern. Interessant kann das gerade für rentennahe Jahrgänge sein. Ein Beispiel: Ein Unternehmer – 61 Jahre alt und verheiratet, zahlt Ende 2016 den Höchstbetrag von 45.534 Euro in eine Basisrente ein. 2017 beginnt die Auszahlung. Das heißt, er kann 82 Prozent von der Steuer abziehen, muss ab 2017 aber nur 76 Prozent der Rente versteuern. Der Sparer kann seine Beiträge also stärker von der Steuer absetzen, als er seine Renteneinnahmen später versteuern muss.

Mögliche Haftungsfallen für Makler

Geht es um die steuerlichen Vorteile, müssen Makler aufpassen: Steuerliche Effekte, die sich aus einer Rürup-Rente ergeben können, müssen sie zwar erklären, sagt Joachim Haid. „Für die genaue steuerliche Berechnung ist aber der Steuerberater zuständig. Grundsätzlich darf der Versicherungsmakler keine rechtliche Beratung durchführen“, so der Altersvorsorge-Experte und Geschäftsführer des Beratungshauses Softfin weiter.

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