Rentner beim Grillen. © Getty Images
  • Von Redaktion
  • 17.11.2015 um 15:34
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Im Jahr 2004 hat die Bundesregierung die nachträgliche Beitragspflicht für Zahlungen aus der Direktversicherung eingeführt. Für Betriebsrentner ein Problem: Wenn sie ihre Altersvorsorge erhalten, müssen sie einen Teil davon an die Krankenkasse abführen. Jetzt überlegt die Politik, wie sie die Lage verbessern kann.

2004 sah die Wirtschaftslage in Deutschland trüb aus. Die Arbeitslosenzahlen waren hoch, die Krankenkassen pleite und die Regierung unter Druck. Folge: Ein eilig zusammen gezimmertes Regelwerk, das sogenannte Gesetz zur Modernisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung, sollte Abhilfe schaffen. Und zwar dadurch, dass nun auch Betriebsrentner in die klammen Kassen der gesetzlichen Krankenversicherung einzahlen müssen.

Das heißt: Zahlungen aus der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) werden in der Sozialversicherung nachträglich beitragspflichtig. Bekommt der Rentner sein Erspartes ausgezahlt, will die Krankenkasse von ihm sowohl Arbeitnehmer- als auch Arbeitgeberanteil für die Kranken- und Pflegeversicherung haben. Aktuell sind das knapp 18 Prozent, die dann von der ausgezahlten bAV abgehen. Das Besondere: Es ist egal, wann der Vertrag abgeschlossen wurde, denn das Gesetz gilt auch rückwirkend für Altverträge.

Da sich die meisten Sparer nicht besonders gut mit gesetzlichen Details auskennen, sind Erwachen und Ärger groß, wenn die Rechnung der Krankenkasse ins Haus flattert. Deshalb formiert sich immer mehr Widerstand unter den Versicherten, berichtet die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ). So gründen die Betroffenen unter anderem Vereine wie die Gemeinschaft „Direktversicherungsgeschädigte“, um ihre Interessen politisch und rechtlich besser durchsetzen zu können.

Außerdem: Das Interesse an der bAV hat stark nachgelassen, was der Politik nicht gefällt. Aus diesem Grund, so die FAZ weiter, kommt nun Bewegung in die Sache. So ist laut des Zeitungsberichts beispielsweise im Gespräch, dass Versicherte künftig nur noch den Krankenkassen-Arbeitnehmeranteil auf ihre Ersparnisse zahlen müssen. Das wiederum könnte Nachteile für Arbeitgeber nach sich ziehen: Der Teil des Gehaltes, der in die bAV fließt, könnte für sie dann wieder sozialversicherungspflichtig werden.

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