Wer eine eigene Garage besitzt, wird von der Kfz-Versicherung für dieses Tarifmerkmal belohnt - sofern dies der Wahrheit entspricht. © dpa/picture alliance
  • Von Lorenz Klein
  • 08.10.2018 um 12:22
artikel drucken artikel drucken
lesedauer Lesedauer: ca. 01:30 Min

Autofahrer, die nur auf dem Papier eine eigene Garage besitzen oder lediglich vorgeben, Wenigfahrer zu sein, riskieren Strafmaßnahmen durch die Kfz-Versicherung. Wie Versicherer ihren unehrlichen Kunden auf die Schliche kommen, hat die Verbraucherzentrale NRW bei zehn Anbietern erfragt.

Kfz-Versicherer bieten ihren Kunden teils hohe Rabatte, wenn sie Kriterien wie diese erfüllen: Neufahrzeug, eigene Garage, Wenigfahrer, Alleinnutzer, Beamter oder auch langjährig treu zum Versicherer.

Wer allerdings bei der Angabe dieser sogenannten beitragssenkenden Merkmale schummelt, kann sich jede Menge Ärger mit der Kfz-Versicherung einhandeln.

„Bei einer Schadensmeldung kontrollieren die Versicherer die Angaben in der Police nach“, warnt die Verbraucherzentrale NRW. So gibt die Werkstattrechnung Aufschluss darüber, ob die gefahrenen Kilometer auch den Tatsachen entsprechend. Und anhand des Unfallberichts der Polizei lässt sich leicht nachprüfen, ob der laut Vertragsbedingungen eigentlich ausgeschlossene Fahranfänger nicht doch hinterm Steuer saß.

Mittels einer Umfrage unter zehn Anbietern wollte die Verbraucherzentrale erfahren, welche weiteren Kontrollmaßnahmen die Versicherer anstellen, um Flunkereien aufzudecken.

Keine weiteren Maßnahmen sehen Cosmos Direkt und Ergo vor, berichtet die Bild-Zeitung über die Auswertung.  

Stichprobenartige Kundenabfragen sind demnach bei der R+V, Württembergische, Axa, Allianz, Huk-Coburg und LVM das Mittel der Wahl.

Keine Angaben machten demnach Provinzial und Generali.

Und was droht den Erwischten?

Das ist Ermessensache der Gesellschaften. Grundsätzlich berechnen aber alle befragten Versicherer den höheren Beitrag zu Beginn des Versicherungsjahres nach. Dabei gilt, dass der Versicherungsschutz zwar nie in Gefahr ist, allerdings kann der Anbieter danach von seinem Recht Gebrauch machen, den Vertrag zu kündigen.

In vielen Fällen bestrafen die Versicherer ihre unehrlichen Kunden auch.

Die Selbstbeteiligung um 500 Euro zu erhöhen, behält sich etwa die Axa vor, beispielsweise wenn der Unfall durch einen nicht berechtigten Fahrer verursacht wurde.

Den doppelten Beitrag für das laufende Versicherungsjahr verlangen sieben Anbieter. Mit Geldstrafen ist demnach bei der Provinzial (500 Euro) und der Württembergischen (1.000 Euro) zu rechnen. Nur die Huk-Coburg verzichte auf eine extra Geldstrafe, heißt es.

Um kein Risiko einzugehen, gilt: Bei Vertragsänderung, auch wenn nur der vereinbarte Kilometerstand steigt, sollte man seine Versicherung informieren, so die Empfehlung der Verbraucherschützer.

autorAutor
Lorenz

Lorenz Klein

Lorenz Klein gehörte dem Pfefferminzia-Team seit 2016 an, seit 2019 war er stellvertretender Chefredakteur bei Pfefferminzia. Im Oktober 2023 hat Klein das Unternehmen verlassen, um sich neuen Aufgaben in der Versicherungsbranche zu widmen.

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

kommentare

Hinterlasse eine Antwort