Jürgen Evers von der Rechtsanwaltskanzlei Blanke Meier Evers. © Blanke Meier Evers
  • Von Redaktion
  • 01.12.2016 um 11:10
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Die Digitalisierung ist nicht mehr aufzuhalten. Auch Makler müssen sich dem anpassen. Bei aller Euphorie bei der Nutzung von Apps, Facebook, WhatsApp und Co. gilt aber auch: Aufpassen. Denn neue Kommunikationsmethoden ziehen auch rechtliche Anforderungen nach sich. Wir sprachen darüber mit Rechtsanwalt Jürgen Evers.

Als Betreiber einer Webseite hat der Makler den Nutzern zusätzlich zur E-Mail-Adresse weitere Informationen zur Verfügung stellen, die eine schnelle Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation ermöglichen. Hierfür kann beispielsweise eine Telefaxnummer genügen, sofern sichergestellt ist, dass Anfragen zeitnah beantwortet werden. Dass dem Betreiber einer Webseite von der Rechtsprechung teilweise lediglich 60 Minuten Reaktionszeit zugestanden werden, macht deutlich, dass der Betrieb einer Website den Makler vor enorme Herausforderungen stellt.

Welche weiteren Fallstricke gibt es Ihrer Erfahrung nach?

Weitere Fallstricke bestehen im Bereich des Urheber- und Markenrechts wegen der Verwendung von Fotos, Texten, Videos, Musik, Werken oder Marken ohne die dazu erforderliche Lizenz sowie des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, vor allem wenn die Website auch den Abschluss von Versicherungen erlaubt. Zwar sollte man meinen, dass auch der Makler die für Versicherer bestehende Regelung des VVG in Anspruch zu nehmen, nachdem keine Befragungs- und Beratungspflicht besteht.

Dies wird dem Makler aber bisher nach der Rechtsprechung verwehrt, wenn auch ohne eine auch nur ansatzweise nachvollziehbare Begründung, weil eine Beratung nur zwischen Personen stattfinden kann. Die Frage ist höchstrichterlich allerdings auch noch nicht entschieden. Dies zeigt, dass es dem Makler erschwert wird, sich einen Überblick zu verschaffen, weil die Rechtsprechung in diesem Bereich schwer überschaubar ist. Makler tun daher gut daran, sich vor der Online-Schaltung der Webseite sorgfältig zu informieren.

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