Joachim Zech ist Geschäftsführer der Deutschen Makler Akademie (DMA). © Deutsche Makler Akademie
  • Von Redaktion
  • 01.08.2016 um 08:31
artikel drucken artikel drucken
lesedauer Lesedauer: ca. 03:30 Min

Seit März 2016 ist Joachim Zech neuer Geschäftsführer der Deutschen Makler Akademie. Wir haben ihn gefragt, was er in den kommenden Monaten erreichen will und wie die Regulierung die Weiterbildung verändert.

Und wie können Sie da helfen?

Der Vermittler braucht Unterstützung bei der Frage, wie er seine Firma auf die Digitalisierung vorbereitet. Damit er nicht Kunden verliert, die digital beraten werden wollen. Auf der einen Seite gibt es Pools und Versicherer, die immer neue Apps und andere sinnvolle Tools anbieten. Aber der Vermittler braucht oft erst mal Grundinformationen: Was bedeutet es rechtlich, wenn ich einen digitalen Abschluss mache – gibt es da Unterschiede zum herkömmlichen Abschluss? Wie schaffe ich es als Einzelkämpfer, rund um die Uhr im Netz erreichbar zu sein, wenn ich nicht selber 24 Stunden und 7 Tage die Woche arbeiten kann? Diese Fragen haben Vermittler derzeit.

Welche Themen kommen noch gut an?

Es besteht großes Interesse an zielgruppenorientierten Angeboten. Wir hatten ja gerade schon das Thema, dass sich der Vermittler betriebswirtschaftlich anders aufstellen muss. Das bedeutet auch, dass er neue Erlösquellen herausarbeiten muss. Viele Makler sind heutzutage um die 50 Jahre alt – die Altersstruktur ihrer Kunden sieht ähnlich aus. Daher ist unser Lehrgang zum Generationenberater sehr beliebt. Ein anderer großer Bereich sind neue Vorsorgelösungen. Dort gibt es mittlerweile viele neue Angebote, wie Tarife der Neuen Klassik, Indexprodukte, Variable Annuities. Vielen Vermittlern ist nicht klar, wie sich die Angebote unterscheiden und welches die besonderen Schwerpunkte der Produkte sind. Und natürlich alle Themen im Bereich „Digitaler Vertrieb“.

Die Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD sieht neue Regeln für die Weiterbildung vor. Was müssen Makler erwarten?

Momentan tappen wir hier alle noch ziemlich im Dunkeln. Die IDD muss bis 23. Februar 2018 in nationales Recht umgesetzt werden, und die Details sind noch nicht bekannt. Was aber feststeht, ist, dass nationales Recht nicht hinter EU-Recht zurückbleiben kann. Und die IDD sieht vor, dass der Makler jährlich 15 Stunden Weiterbildung absolvieren muss. Gemeint sind 15 Zeitstunden, also 60 Minuten. Bei der Initiative Gut Beraten gibt es die Vorgabe von 200 Punkten innerhalb von 5 Jahren. Wobei ein Punkt 45 Minuten entspricht. Allein durch die Verpflichtung, jährlich zu lernen, wird sich also schon etwas ändern.

Und was verändert sich dadurch für die Deutsche Makler Akademie?

Der Makler muss das Thema Weiterbildung in Zukunft jährlich auf seine Agenda nehmen. Er wird überlegen müssen, welcher Weiterbildungsanbieter ihm dabei das beste Angebot liefert. Da sehe ich für uns eine große Chance. Aber wir denken hier auch partiell über mögliche Kooperationen nach.

Was käme denn infrage?

Obwohl wir breit aufgestellt sind, gibt es Themengebiete, die nur sehr selten nachgefragt werden. Nehmen Sie als Beispiel etwa das Thema „Transportversicherung“. Da gibt es im Jahr vielleicht nur ein Seminar. Wenn es nun allerdings einen weiteren Anbieter gibt, dann ergibt es durchaus Sinn, wenn man die Angebote bündelt. So könnte man auch bei speziellen Inhalten ein regelmäßigeres Angebot an den Markt bringen – sowohl, was die Seminarorte als auch, was die Frequenz angeht. Ich denke, da ist noch einiges möglich.

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

kommentare

Hinterlasse eine Antwort