Norman Wirth ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht. © Wirth Rechtanwaelte
  • Von Redaktion
  • 15.02.2016 um 08:07
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Nun ist es offiziell: Der Versicherungsvertrieb in Europa wird mit der Richtlinie IDD neu geregelt. Zwei Jahre hat die Bundesregierung Zeit, das Regelwerk in deutsches Recht umzusetzen. Was ändert sich nun für Vermittler? Rechtsanwalt Norman Wirth hat Antworten auf die 13 drängendsten Fragen.

6.    Ändert sich etwas bei der bereits obligatorischen Vermögensschadenshaftpflichtversicherung?

Die Mindestversicherungssumme wird für jeden einzelnen Schadensfall auf 1.250.000 Euro erhöht. Die 1.850.000 Euro für die Gesamtschadensfälle pro Jahr bleiben analog dessen, was wir bisher in Deutschland so schon haben. Es bleibt weiter wie bisher bei einer Koppelung an den Europäischen Verbraucherpreisindex und eine eventuell regelmäßige Anpassung (alle fünf Jahre).

7.    Gibt es wieder Ausnahmen für sogenannte Annexvermittler?

Ja. Diese sind sehr klar geregelt.

Die Jahresprämie darf bei zeitanteiliger Berechnung 600 Euro nicht übersteigen. Ausnahme: bei Versicherung für eine Dienstleistung mit weniger als drei Monaten Dauer maximal 200 Euro.

Es darf nur eine Versicherung betreffen,

•    die im Zusammenhang mit einer Reise oder aber
•    dem Defekt, Verlust oder Beschädigung einer Ware oder
•    der Nichtinanspruchnahme einer Dienstleistung steht.

8.    Was sagt die Richtlinie zu Tippgebern?

Nichts. Die IDD gilt explizit nicht für rein vorbereitende Tätigkeiten, etwa bestehend in der Weitergabe von Daten und Informationen über potentielle Versicherungsnehmer an Vermittler oder Versicherungsunternehmen.

9.    Kommt die Weiterbildungspflicht?

Ja. Die Richtlinie legt eine Dauer von 15 Zeitstunden pro Jahr mindestens fest. Es bleibt den Mitgliedsstaaten unbenommen, hierüber hinaus zu gehen.

10.    Bisher waren es doch bei uns schon 200 Stunden in fünf Jahren?

Das war keine gesetzliche Pflicht. Es handelt sich hierbei um eine freiwillige Angelegenheit der Initiative „gut beraten“, die dem Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft, getragen von einem Teil der Versicherungs- und Vermittlerbranche, zugehört. Denkbar ist für die Zukunft, dass zum Beispiel die IHKen als Aufsicht für die Weiterbildungspflicht installiert werden. Das ergibt Sinn, da dort bereits das Vermittlerregister besteht.

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