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Norman Wirth ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht. © Wirth Rechtanwaelte
  • Von Redaktion
  • 15.02.2016 um 08:07
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lesedauer Lesedauer: ca. 03:50 Min

Nun ist es offiziell: Der Versicherungsvertrieb in Europa wird mit der Richtlinie IDD neu geregelt. Zwei Jahre hat die Bundesregierung Zeit, das Regelwerk in deutsches Recht umzusetzen. Was ändert sich nun für Vermittler? Rechtsanwalt Norman Wirth hat Antworten auf die 13 drängendsten Fragen.

11.    Wird die Informationsflut für den Kunden weiter verschärft oder etwas zurück gefahren?

Hier ist leider mit einer weiteren Verschärfung zu rechnen. Es muss zu jedem Produkt ein zusätzliches Informationsblatt (Papier oder Datenträger) konzipiert und dem Kunden ausgehändigt werden. Vorgaben für die hierfür verantwortlichen Versicherungsunternehmen wird dazu noch die europäische Aufsichtsbehörde Eiopa machen.

12.    Werden fondsgebundene Versicherungen weiterhin als Versicherungs- oder jetzt als Kapitalanlageprodukte behandelt?

Sie gelten weiter als Versicherungen, sogenannte Versicherungsanlageprodukte. Der Vermittlerstatus bleibt offiziell auch derjenige eines Versicherungsvermittlers, also ohne die Notwendigkeit der Zulassung nach Paragraf 34f Gewerbeordnung. Die IDD überträgt den Vermittlern jedoch nahezu dieselben Pflichten beim Kunden, wie es sie bereits schon ein Kapitalanlagevermittler hat. Dazu gehören unter anderem die Einholung der Informationen über Kenntnisse und Erfahrungen des Kunden im Anlagebereich, die finanziellen Verhältnisse, die Möglichkeit auch Verluste tragen zu können, die Risikotoleranz und die Anlageziele – alles mit dem Ziel, nur geeignete Produkte zu empfehlen.

13.    Wann muss die Umsetzung in deutsches Recht vollzogen sein?

Ab 23. Februar 2018, also zwei Jahre ab Veröffentlichung der IDD im europäischen Gesetzblatt, muss spätestens die Umsetzung vollzogen sein.

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