Eine Europafahne weht in Berlin am 19. August 2015 auf dem Reichstagsgebäude. „Gesunder Menschenverstand und fachlich qualitätsgesicherte Informationen sind der erste Schritt, sich dem Problem zu stellen“, sagt Versicherungsberater Christian Müller. © dpa/picture alliance
  • Von Christian Müller
  • 03.04.2018 um 09:29
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Ende Mai wird die EU-Datenschutzgrundverordnung „scharf geschaltet“. Und dann? Muss der eigene Betrieb nun zum Hochsicherheitsrechenzentrum mutieren? Versicherungsberater Christian Müller gibt in seinem Gastbeitrag „etwas Entwarnung“, doch „einige Maßnahmen sollte man schon angehen“, empfiehlt er Maklern. Welche das im Detail sind, erfahren Sie hier.

Neu in der EU ist, dass drakonische Strafmaße, wie sie sonst nur im angelsächsischen Raum bekannt sind, eingeführt werden – man kennt‘s aus Netflix-Serien wie Suits oder schlechten amerikanischen B-Movies. Und daher rührt auch die Welle her, denn im internationalen Kontext kollidieren die Rechtsrahmen deutlich. Während in den USA der Erbringer einer Dienstleistung drakonische bestraft wird, wenn ein Produkt oder eine Dienstleistung einen Verbraucher schädigen ist es im europäischen Rechtsrahmen anders: Dort droht bei der Produktentwicklung beziehungsweise in der sogenannten In-Verkehr-Bringung ein drakonisches Strafmaß beziehungsweise Haftungsrahmen. Frei nach America first setzt sich im Datenschutz das anglosächsische Prinzip in der Auslegung durch.

Großer Köcher an Sanktionsmaßnahmen

Hohe Geldstrafen bis zu 4 Prozent des Gesamtumsatzes eines Unternehmens, Freiheitsstrafen aber auch Berufsverbot umfasst der Köcher der Sanktionsmaßnahmen. Bekannt aus Funk und Fernsehen.

Das lässt zunächst aufhorchen. Und genau das ist auch gewollt, nämlich dass die Thematik Datenschutz auch den Weg in die Räume der Geschäftsleitung findet und mit entsprechender Priorität behandelt wird. Die Vielzahl der erscheinenden Fachartikel bestätigt dieses auch. Ein Grundprinzip ist wichtig zu verstehen: Der Unternehmer beziehungsweise seine Repräsentanten sind verantwortlich/in der Haftung.

Neu sind auch die gestärkten Rechte der Kunden. Einige sind bereits bekannt und realisierte Praxis. Das Recht auf Auskunft, Löschung und Sperrung dürften bekannt sein, weniger prominent kommuniziert ist aber das Recht auf Übergabe der Daten in einem lesbaren Format, damit diese Daten auch von einem anderen Dienstleister verarbeitet werden können.

Wie das genau zu verstehen ist, das lässt der Gesetzgeber bewusst offen. Ob nun technische Schnittstellen wie GDV oder BIPRO gemeint ist oder es auch eine einfache csv- oder Excel-Datei tut? Das ist offen und wird sich in der Praxis erarbeiten müssen – und wird sicherlich zu einigen FAQ führen. Soviel ist gewiss.

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Christian Müller

Christian Müller ist Unternehmens- und Versicherungsberater und gemeinsam mit seiner Frau Esther Riehl-Müller Teilhaber der RWM Group in Kassel.

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