Moderne Einfamilienhäuser: Nach einer Trennung gibt es für Paare mit gemeinsamer Immobilie mehrere Möglichkeiten. © Pixabay
  • Von Hannah Dudeck
  • 16.04.2020 um 14:07
artikel drucken artikel drucken
lesedauer Lesedauer: ca. 01:05 Min

Was passiert bei der Scheidung mit einer gemeinsam erworbenen Immobilie? Die Postbank gibt Tipps, wie sich Nachteile für beide Partner vermeiden lassen.

Paare erwerben dreimal so häufig eine Immobilie als Singles. Doch was geschieht nach einer Trennung mit Eigentumswohnung oder Haus? Ist der Immobilienkredit noch nicht abbezahlt, haftet derjenige, der den Vertrag bei der Bank unterzeichnet hat, erklärt Norbert Geiser von der Postbank. „Haben beide Ehepartner den Kredit aufgenommen, haftet jeder in voller Höhe, und zwar unabhängig davon, ob die Ehe bereits geschieden wurde oder nicht“, so Geiser.

In diesem Fall müsse auch der Partner, der aus der gemeinsamen Immobilie auszieht, weiterhin die Kreditraten bedienen. „Derjenige, der auszieht, sollte aber von dem Ehegatten, der die Immobilie weiter bewohnt, Miete verlangen“, sagt der Postbank-Experte. Die Miete könne 50 Prozent der Kreditrate ausmachen.

Zwangsversteigerung bringt Nachteile

Soll die Immobilie behalten oder verkauft werden? Das sollten die Partner möglichst klären, bevor der Scheidungsantrag gestellt wird. „Für den Verkauf ist in der Regel die Einwilligung beider Partner nötig – auch dann, wenn nur einer im Grundbuch steht“, so Geiser. Ohne Einigung drohe die Zwangsversteigerung, die meist mit hohen finanziellen Einbußen verbunden sei. Entscheidet sich ein Paar für den Hausverkauf, können die Partner Erlös und Schulden anschließend aufteilen.

Alternativ kann ein Partner das Haus oder die Wohnung behalten und den anderen auszahlen. In diesem Fall beglaubigt ein Notar den Eigentumsübertrag. Haben beide Partner den Kreditvertrag unterzeichnet, wird dieser aufgelöst und mit der Bank ein neuer Vertrag geschlossen. Unter Umständen fällt dann eine Vorfälligkeitsentschädigung für die außerplanmäßige Rückzahlung des Immobilienkredits an.

Geiser rät, dass die Auszahlung des Partners noch vor der rechtskräftigen Scheidung erfolgen solle, da Ehepartner keine Grunderwerbssteuer zahlen müssen. Betroffene sollten sich aber in jedem Fall von einem Rechtsanwalt oder Notar fachlich beraten lassen, so der Experte.

autorAutorin
Hannah

Hannah Dudeck

Hannah Dudeck arbeitete von April bis Juni 2020 als freie Redakteurin für Pfefferminzia.

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

kommentare

Hinterlasse eine Antwort