Nachfolgeberater Peter Schmidt © Consulting & Coaching
  • Von Peter Schmidt
  • 21.08.2023 um 11:54
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Nicht allzu viele Makler betreiben ihr Geschäft in einer sogenannten juristischen Firmenform – also zum Beispiel als GmbH oder gar AG. Sollte man das aber vielleicht nachholen, sobald man Nachfolger sucht? Nachfolgeberater Peter Schmidt gibt in seinem Gastbeitrag dazu einige Hinweise.

Nur rund ein Drittel der Maklerunternehmen in Deutschland arbeitet in einer juristischen Firmenform. Der Einzelunternehmer mit Gewerbebetrieb ist die vorherrschende Form. Vielfach genügt dies auch für die gute Beratung der Kunden und für die Vermittlung von Versicherungen oder Finanzdienstleistungsprodukten.

Somit kann man zunächst auch keine pauschalen Rückschlüsse auf die Qualität dieser Maklerunternehmen als Einzelunternehmen oder beispielsweise Makler GmbH & Co. KG nur aus der Gesellschaftsform ziehen. Zumal die gesetzliche Pflichtversicherung für Versicherungsmakler über eine Vermögenschaden-Haftpflichtversicherung einen zusätzlichen Kundenschutz darstellt.

Zur Frage der Haftungssicherheit kommen aber weitere Aspekte. Die können bei der Entwicklung der Maklerfirma an den Entscheidungspunkt führen, ob eine Umwandlung in eine GmbH oder GmbH & Co. KG sinnvoll ist oder nicht. Dazu gehören die Themen Vererbbarkeit, Verkauf, Beteiligung von Dritten und auch in bestimmten Konstellationen die Steueroptimierung der Firma. Jeder dieser Punkte hat ein FÜR und WIDER und muss individuell nach den Gegebenheiten entschieden werden.

Das Thema Vererbbarkeit und Verkauf hat für die Makler besondere Bedeutung, die unmittelbar in der Nachfolgeplanung sind oder deren Firma so große Umsätze schreibt, die aber nicht mit einem ausreichenden Grad von aktuellen Maklerverträgen untersetzt sind. Besonders bei Einzelkämpfern im Gewerbebetrieb ist die Überführung über den Status eingetragener Kaufmann/eingetragene Kauffrau zur GmbH oder GmbH & Co. KG sinnvoll. Ganz ohne Mühen und Aufwände ist der Weg auch nicht, aber mit fachlicher Begleitung sinnvoll.

Ein gutes Argument FÜR eine Umwandlung ist die Möglichkeit der Beteiligung von Dritten an der Firma. Aktuell ist dies besonders bei jungen Versicherungsmaklern zu bemerken, die auf einen schnellen Expansionskurs für ihre Pläne zusteuern. Über diesen Weg kommen zusätzliches Kapital, Know-how und auch Beratungspotenzial in die Firma. Die konkrete Umsetzung der Kapital- und Wissensverstärkung ist gut zu überlegen und kann in verschiedenen Modellen folgen.

Aus dem Blickwinkel Steuern kann die Umwandlung des Gewerbebetriebes in eine GmbH ebenfalls vorangetrieben werden. Besonders die GmbH & CO. KG wird von Steuerberatern dann empfohlen, wenn die Umsätze eine gewisse Höhe erreicht haben und die Vorteile der Haftungslimitierung über die GmbH mit den steuerlichen Vorteilen einer Personengesellschaft über die KG verbunden werden. Die Haftung der Kommanditisten ist auf die meist geringe Einlage begrenzt und die Vollhaftung läuft über die Komplementär-GmbH, die beispielsweise als Verwaltungs- oder Beteiligungs-GmbH diese Funktion auch bei Zukäufen übernehmen kann.

Fazit: Umwandlung eines Makler-Einzelunternehmens in eine juristische Firmenform kann sinnvoll sein, es kommt auf den Einzelfall an.

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Peter Schmidt

Dr. Peter Schmidt ist seit 2013 Inhaber der Unternehmensberatung Consulting & Coaching in Berlin und als Experte für Strategie- und Prozessberatung für Versicherer, Maklerpools, Vertriebe und Makler tätig.

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