Geschäftsmänner am Verhandlungstisch. © Yanalya/Freepik.com
  • Von Peter Schmidt
  • 19.09.2023 um 10:15
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Es ist schon merkwürdig. Die Ziellinie eines Verkaufs ist fast erreicht. Und dann kommt der Verkäufer mit Details um die Ecke, die die Verhandlungen neu anheizen und manchmal auch zum Scheitern bringen. Einige dieser Sonderthemen erörtert Unternehmensberater Peter Schmidt in seiner Kolumne.

Sonstige Posten von Bedeutung

Dieser Punkt kann unter Umständen länger werden, da es von den diversen Sonderposten einige gibt. Nutzen Sie dazu auch unsere über 30 Teile des Video-Podcasts #Nachfolge90, in denen wir Grundlagen des Verkaufs und eine Reihe von Sonderthemen als Spezialausgaben erläutern.

Stornoreserven

Starten wir mit dem Thema Stornoreserven und Stornohaftungssumme. Während die Stornoreserven die anteiligen Rückstellungen der Versicherer für noch unverdiente Courtagen in den Sparten Leben und Kranken darstellen (selten auch in Sach), sind die Stornohaftungssummen die Gesamtheit der unverdienten Courtagen des Maklers bei seinen Produktpartnern.

Seit einer Reihe von Jahren werden diese unverdienten Courtagen, die aber noch nicht ausgezahlt sind, dem Makler steuermäßig gleich gutgeschrieben. Fachkundige Steuerberater bilden dafür auch Rückstellungen, die peu à peu aufgelöst werden. Werden diese Courtagen ordnungsgemäß verbucht, dann gehen sie auch über den Umsatz in den Ertrag des Unternehmens ein. In dem Sinne werden also Stornoreserven auch wertschöpfend bei einer Bewertung behandelt.

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Stornohaftungssummen

Ebenso können offene Stornohaftungssummen Einfluss auf den Wert beziehungsweise später auf den Preis haben. Das gilt vor allem dann, wenn die Stornohaftungssumme die Summen der Stornoreserven übersteigt. Der Nachfolgeexperte an Ihrer Seite wird Ihnen aber auch dann zeigen können, wie man mit so einer Situation umgeht.

Handelsvertreter

Lassen Sie uns noch zwei solcher Sonderposten ansprechen: Handelsvertreter und Investmentprodukte. Hat der Verkäufer auch Paragraf 84er-Vermittler in seinem Unternehmen, dann müssen Sie sich mit dem Thema Ausgleichsansprüche befassen. Hier kommt es vor allem auf den Inhalt des Handelsvertretervertrages an. Befassen Sie sich auch damit, ob gegebenenfalls noch eine verdeckte Sozialversicherungspflicht drohen kann.

Investmentprodukte

Bei Investmentprodukten ist die Lage meist klar. Alle Vergütungen, die regelmäßig beim Makler ankommen, sind bei der Bestimmung eines Wertes über das Multiplikatorenverfahren zu berücksichtigen und gehen auch in einen möglichen Ertragswert ein.

Komplizierter wird es beispielsweise bei einer Sonderform der Investmentprodukte, den Sparplänen. Natürlich laufen auch hier Bestandsvergütungen, diese sind aber weniger zukunftsfest als Sachversicherungen. Es droht je nach Lage beim Kunden eher ein Abbruch des Sparplans als beispielsweise bei der KFZ-Haftpflicht.

Lassen Sie sich als Käufer oder Verkäufer bei solchen Sonderposten nicht von der Gegenseite treiben. Nutzen Sie das Wissen und die Erfahrungen von Spezialisten, die Ihnen die Möglichkeiten zur Umschiffung von schwerem Wasser zeigen.

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Peter Schmidt

Dr. Peter Schmidt ist seit 2013 Inhaber der Unternehmensberatung Consulting & Coaching in Berlin und als Experte für Strategie- und Prozessberatung für Versicherer, Maklerpools, Vertriebe und Makler tätig.

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