Andreas Kick ist Bereichsverantwortlicher Software beim Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP). © IVFP
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  • 13.05.2019 um 09:39
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Die neue DIN 77230 ist eine Art Anleitung für eine Basis-Finanzanalyse für Privathaushalte. Welche Vorteile die neue Norm bietet und was sie nicht zu leisten vermag, erklärt Andreas Kick, Bereichsverantwortlicher Software beim Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) in seinem Gastbeitrag.

Welche Vorteile bietet die DIN 77230?

Der wesentliche Vorteil der Basis-Finanzanalyse gemäß DIN 77230 besteht darin, dass derjenige, für den eine Analyse erstellt wird, sich zunächst intensiv mit seinen aktuellen finanziellen Verhältnissen sowie seinen Wünschen und Zielen auseinandersetzen muss. Dadurch erhält er einen Einblick in seine finanzielle Leistungsfähigkeit und in potenzielle Gefahren für die eigene finanzielle Existenz. Die meisten Menschen haben sich mit solchen Themen sicherlich noch nicht in der Intensität auseinandergesetzt, wie das die Basis-Finanzanalyse verlangt.

Ein weiterer Vorteil besteht in der neutralen Ergebnisdarstellung, welche der beratenen Person die eigene finanzielle Situation vor Augen führt. Die Analyse nach einer DIN-Norm wird zudem mit einer höheren Akzeptanz verbunden als eine Analyse, die dieses Etikett nicht trägt. Darüber hinaus kann das Analysedokument dazu verwendet werden, sich von mehreren Experten auf einer einheitlichen Basis einen unabhängigen Rat einzuholen.

Wie sieht eine softwaretechnische Lösung aus?

Durch die Norm sind die Anforderungen an Software-Lösungen sehr klar definiert. Insbesondere das Ergebnisdokument muss den strengen formalen Anforderungen genügen. Dabei ist es erforderlich, neben der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung und der Vermögensbilanz (beide gegebenenfalls samt standardisierten Warnhinweisen) auch die Auflistung der betrachteten 42 Finanzthemen darzustellen. Dabei sind die Orientierungsgröße und der Ist-Wert gegenüberzustellen.

Entgegen anders lautenden Meldungen ist es nicht verpflichtend, eine Zertifizierung für Software-Lösungen einzuholen. Wenn man sich sicher ist, dass die eigene Lösung die DIN-Anforderungen vollständig und lückenlos erfüllt, so darf man das auch entsprechend bewerben. Darüber hinaus ist es durchaus sinnvoll, den Prozess von einem unabhängigen Dritten prüfen zu lassen, um die Aussage abzusichern. Hierzu bietet das IVFP an, im Rahmen einer gutachterlichen Stellungnahme den implementierten Prozess zu untersuchen und dadurch die Erfüllung der Norm zu überprüfen.

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