Ein Schweißer: Nach aktuellen Reformplänen soll die Verbreitung der bAV vor allem bei kleineren und mittelgroßen Firmen verbessern werden. © Getty Images
  • Von Redaktion
  • 30.08.2016 um 17:25
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Das am Boden liegende Zinsniveau konterkariert die Altersvorsorge vieler Menschen. Klassische Rentenprodukte erzielen kaum noch Rendite. Auch und gerade in der betrieblichen Altersversorgung. Was muss passieren?

Enger gesetzlicher Rahmen für bAV-Produktkonzepte

In der bAV ist jedoch bisher eine Beitragszusage mit Mindestleistung gesetzlich vorgeschrieben. Eine Kapitalerhaltungsgarantie schützt die Arbeitnehmer vor einem vollständigen Kapitalverlust in der Entgeltumwandlung (“money-back-guarantee”).

Die Beitragszusage mit Mindestleistung (BZML) ist als Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds möglich. Die beitragsorientierte Leistungszusage (BOLZ) ist in allen fünf Durchführungswegen zugelassen. Bei ihr werden die  gezahlten Beiträge in eine Anwartschaft auf Versorgung umgewandelt, meist unter Einrechnung einer festen Verzinsung. Das Gesamtergebnis muss garantiert werden. Aber jede garantierte Mindestverzinsung lässt insofern nur eine risikoarme Kapitalanlage zu.

Angesichts dieses Szenarios werden Branchenstimmen lauter, die den Einsatz von Garantien in der Altersvorsorge beschränken und den Garantiezwang in der bAV streichen möchten. „Aus sozialpolitischer Sicht ist das längst nicht mehr sinnvoll. Wir fordern den deutschen Gesetzgeber auf, im Bereich der bAV auch Produkte ohne Garantien zuzulassen. Der Kunde sollte frei entscheiden dürfen“, schildert Nuschele den Standpunkt der Standard Life. Der Kunde kann schließlich seine Vorsorgelücke nicht aners als mit einer hinreichend hohen Rendite schließen.

Mehr Mut zum Kapitalmarkt

Der Gesetzgeber hat das erkannt. Nach den bisherigen Plänen könnte die bAV über das „Sozialpartnermodell Altersvorsorge“ reformiert werden. Gutachter Arteaga nennt die Hauptkomponenten eines möglichen neuen Modells: „Es verbindet eine tarifvertragliche Regelung mit einer reinen Beitragszusage und bietet damit eine Haftungsbeschränkung für den  Arbeitgeber. Eine Mindestleistungszusage müsste es nicht geben. Abgewickelt wird das Ganze über einen sozialpartnerschaftlich gesteuerten allleinhaftenden Versorgungsträger. Hinzu könnte ggf. eine kollektive Ausfall- und Insolvenzsicherung kommen, müsste aber nicht.“ Unter diesen Prämissen wären die bisherigen Garantiekomponenten nicht länger vorgeschrieben und der bAV würde sich eine neue Produktwelt eröffnen.

Der britische Versicherer hat sein Produktportfolio bereits auf breiter Front konsequent umgestellt. Auch in der bAV will sich Standard Life künftig auf Bereiche fokussieren, bei denen keine gesetzliche Garantie-Verpflichtung besteht. Die Berliner Pläne in der Diskussion hält der britische Versicherer daher für vielversprechend. „An einem deutlich größeren Kapitalmarktanteil in der Altersvorsorge mit globalen Aktienstrategien führt kein Weg mehr vorbei. Fondspolicen mit Absolute-Return-Konzepten und einer klugen Risikosteuerung gehört die Zukunft“, prognostiziert Nuschele.

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