Vielen Kunden erscheint der Abschluss einer BU zu teuer. Es gibt jedoch Möglichkeiten, die Beiträge zu senken. © creativeart / Freepik
  • Von Oliver Lepold
  • 25.05.2020 um 13:16
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Vielen Kunden erscheint der Abschluss einer BU zu teuer. Makler verfügen jedoch über einige Stellschrauben, den monatlichen Beitrag zu senken. Pfefferminzia erklärt, wie das geht.

Je nach Beruf, Gesundheitszustand und Alter fallen BU-Tarife bisweilen nicht sonderlich günstig aus. Durch sinnvolles Justieren der Vertragsbedingungen ist aber oft ein deutlich niedrigerer Beitrag für den Kunden möglich. Anspruch ist stets, die BU bis zum Endalter von 67 Jahren abzuschließen, damit ein nahtloser Übergang in die Altersrente erfolgt.

Die letzten Jahre einer BU-Versicherung sind jedoch auch die teuersten und nicht immer absolut notwendig, denn manche Versicherte könnten diese Zeit finanziell im Falle einer BU auch über andere Quellen bestreiten. Wird eine BU etwa nur bis 64 Jahre abgeschlossen, liegen die Beiträge branchenweit bis zu 30 Prozent tiefer. Weiter reduziert werden sollte die Laufzeit aber nicht, sonst greift ein BU-Vertrag möglicherweise zu kurz.

Höhere Karenzzeit senkt Beiträge

Eine andere Möglichkeit, die Beiträge zu senken, ist eine höhere Karenzzeit. Werden 12 oder 18 Monate Karenzzeit in den Vertrag aufgenommen, erhält der Versicherte im BU-Fall erst nach Ablauf dieser Spanne die vereinbarte BU-Rente. Das kann für Kunden sinnvoll sein, die über eine Krankentagegeldversicherung verfügen und über diese zwischenzeitlich gut abgesichert sind. Über die Karenzzeit sind weitere 10 Prozent Beitragsersparnis möglich.

Die Kombination reduziertes Endalter und höhere Karenzzeit sollten Makler beim Beratungsgespräch im Hinterkopf haben. Bevor ein BU-Abschluss allein am Preis scheitert und der Kunde ohne Absicherung der Arbeitskraft bleibt, sollten diese Punkte angesprochen werden. Eine Umstellung von monatliche auf jährliche Beitragszahlung spart weitere rund 4 Prozent.

Auf Nachversicherungsgarantie achten

Bei der Stellschraube Endalter sollten Makler aber auch sicherstellen, dass die Verlängerungsoption bei Verlegung des gesetzlichen Rentenbeginns weiterhin anwendbar bleibt. Falls der Gesetzgeber das Rentenalter erhöht, etwa von 67 auf 70 Jahre, kann der Versicherte seinen laufenden Versicherungsschutz mit den bestehenden Rechnungsgrundlagen auf das neue gesetzliche Rentenalter anpassen. Manche Versicherer erlauben das nur, wenn das Endalter im Vertrag nicht zu tief angesetzt ist. Hier schadet ein vorsorglicher Check keinesfalls.

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Oliver Lepold

Oliver Lepold ist Dipl.-Wirtschaftsingenieur und freier Journalist für Themen rund um Finanzberatung und Vermögensverwaltung. Er schreibt regelmäßig für Pfefferminzia und andere Versicherungs- und Kapitalanlage-Medien.

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