Frau schiebt einen E-Scooter: Mopeds und E-Scooter benötigen ab dem 1. März ein grünes Kennzeichen. © teksomolika / Freepik
  • Von Barbara Bocks
  • 05.02.2025 um 17:19
artikel drucken artikel drucken
lesedauer Lesedauer: ca. 01:45 Min

Grüne Mofa-Kennzeichen ersetzen zum 1. März die bisherigen blauen Plaketten. Für welche Fahrzeuge diese Regelung gilt und wie es mit der Schaden- und Unfallstatistik aussieht.

Die blauen Kennzeichen für Mofas, Mopeds und E-Scooter verlieren Ende Februar ihre Gültigkeit. Versicherte müssen sie durch grüne Plaketten ersetzen. Die neuen Kennzeichen erhalten sie direkt bei ihren KFZ-Versicherern, erklärt der Versichererverband GDV.

Der Grund für den jährlichen Farbwechsel zum 1. März leuchtet ein: Polizei und Ordnungsamt können dadurch auf den ersten Blick erkennen, ob der Versicherungsschutz noch aktuell ist.

Anders als Autos müssen Besitzer von Mofas, Mopeds und E-Scooter sie nicht bei einer Zulassungsstelle anmelden. Eine Betriebserlaubnis und ein gültiges Versicherungskennzeichen beziehungsweise eine Versicherungsplakette reichen aus.

Die folgenden Fahrzeuge benötigen ein klassisches Versicherungskennzeichen mit den Maßen 13,0 x 10,1 Zentimetern:

  • Kleinkrafträder wie Mofas und Mopeds, die nicht mehr als 50 Kubikzentimeter Hubraum haben und nicht schneller als 45 Stundenkilometer fahren.
  • Elektrofahrräder mit einer Tretunterstützung bei Geschwindigkeiten über 25 Stundenkilometern oder einer tretunabhängigen Motorunterstützung über 6 bis maximal 45 Stundenkilometern.
  • Quads und Trikes mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 Stundenkilometern und einem Hubraum von maximal 50 Kubikzentimetern.
  • E-Roller, die über eine Betriebserlaubnis verfügen und maximal 45 Stundenkilometer schnell sind.
  • Motorisierte Krankenfahrstühle.
  • Mofas und Mopeds aus DDR-Produktion mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 60 Stundenkilometern, die bereits vor dem 01.03.1992 versichert waren.

E-Scooter oder Segways, die unter die am 15. Juni 2019 in Kraft getretene Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung fallen, benötigen eine Versicherungsplakette mit den Maßen 6,7 x 5,5 Zentimetern.

    „Wer im März weiter mit alten blauen Kennzeichen fährt, macht sich strafbar und ist nicht versichert“, warnt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. Der Versicherte müsste in diesem Fall also einen Unfallschaden komplett aus eigener Tasche bezahlen – inklusive möglicher Schadenersatzforderungen der Unfallopfer.

    Rund 21.300 Haftpflichtschäden bei 2,9 Millionen Fahrzeugen

    Versicherte haben mit insgesamt 2,9 Millionen Fahrzeugen mit Plakette im Jahr 2023 rund 21.300 Haftpflichtschäden verursacht. Die Leistungen der KFZ-Haftpflichtversicherer stiegen im Vergleich zum Vorjahr um rund 17 Prozent auf 99 Millionen Euro. Insbesondere höhere Entschädigungszahlungen sind der Grund dafür. Denn für einen Schaden zahlten die Versicherer im Schnitt mehr als 4.600 Euro (+15 Prozent).

    Auch Diebstähle kommen öfters vor. Im Jahr 2023 haben Kriminelle mehr als 10.000 kaskoversicherte Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen gestohlen (+ 46 Prozent), der Großteil davon E-Scooter (6.850).

    Im Vergleich zu anderen Fahrzeugklassen verschwinden E-Scooter deutlich häufiger: Von 10.000 dieser Fahrzeuge wurden 277 geklaut. Bei Autos lag die Diebstahlquote hingegen bei nur 4 von 10.000, heißt es vom GDV.

    autorAutorin
    Barbara

    Barbara Bocks

    Barbara Bocks ist seit 2011 als Journalistin im Wirtschafts- und Finanzbereich unterwegs. Seit Juli 2024 ist sie als Redakteurin bei der Pfefferminzia Medien GmbH angestellt.

    kommentare

    Hinterlasse eine Antwort

    kommentare

    Hinterlasse eine Antwort

    Pfefferminzia Logo rgb
    Zuletzt hinzugefügt
    Blau Direkt: So war es auf der Network Convention 2025
    Über Umsatzziele, besseren Kundenservice und goldene Ameisen

    Blau Direkt: So war es auf der Network Convention 2025

    Zuletzt hinzugefügt
    Warum KI, Social Media und SEO wichtig für Makler sind
    Neues Gesprächsformat „Mehrcura-Café“

    Warum KI, Social Media und SEO wichtig für Makler sind

    Wie die Zukunft der bAV aussieht
    Handelsblatt Jahrestagung bAV 2024

    Wie die Zukunft der bAV aussieht

    Zuletzt hinzugefügt
    „Ich glaube an das Geschäftsmodell“
    Stefan Liebig steigt bei Scala Finanzgruppe ein

    „Ich glaube an das Geschäftsmodell“

    „Es ist extrem wichtig, Trends frühzeitig zu erkennen“
    Interview-Reihe „Auf dem Weg zum Unternehmer“

    „Es ist extrem wichtig, Trends frühzeitig zu erkennen“

    „Damit bleibt die Stornoquote bei rund 0 Prozent“
    Interview-Reihe „Auf dem Weg zum Unternehmer“

    „Damit bleibt die Stornoquote bei rund 0 Prozent“

    Skip to content