Die Zurich versichert nun auch E-Scooter. © Pixabay
  • Von Redaktion
  • 15.04.2019 um 10:59
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Zurich versichert nun E-Scooter, die Inter bringt eine neue Basisrente auf den Markt, R+V startet einen digitalen Versicherungsmanager, die Gothaer bietet zahlreiche neue Leistungen in ihrer Hausrat- und Multiriskpolice an, die Continentale hat ihre private Haftpflicht überarbeitet und die Basler hat ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung ein Update verpasst.

Continentale überarbeitet die private Haftpflicht

Die Continentale hat ihre private Haftpflichtversicherung Protection Plus überarbeitet. Der Beitrag sei in vielen Bereichen nun niedriger und die Versicherungsbedingungen kundenfreundlicher, heißt es vom Versicherer.

Zusätzlich sind viele Leistungen, die zuvor extra abgeschlossen werden konnten, in der XXL-Variante inklusive. Dazu gehört beispielsweise die Forderungsausfallversicherung, die bisher als ein Zusatzbaustein angeboten wurde. Hiermit sichert sich der Kunde ab, wenn ihm ein Schaden entsteht und der Verursacher keine Privathaftpflichtversicherung besitzt. In diesem Fall zahlt die private Haftpflichtversicherung der Continentale die ausstehenden Forderungen bis zu einer Versicherungssumme von 30 Millionen Euro.

Auch zwei neue Bausteine gibt es. Der Kfz-Baustein sichert unter anderem Schäden an Mietwagen im Ausland sowie durch eine falsche Betankung ab. Und der Öko-Baustein versichert Schäden, die zum Beispiel durch eine Erdwärme- oder Solaranlage entstehen können.

Basler updated neue Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Basler hat ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung ein Update verpasst. Zum 1. April hat der Versicherer die Qualität der Bedingungen verbessert und die Regelungen kundenfreundlicher formuliert. Außerdem gibt es einige Neuerungen:

  • Der vorläufige Versicherungsschutz wurde auf eine Monatsrente von 2.000 Euro angehoben.
  • Bei Verlust der Fähigkeiten Sehen, Hören und Fortbewegen ohne Rollstuhl, wird eine einmalige Leistung von bis zu zwölf Monatsrenten gezahlt.
  • Bei einem Berufswechsel oder -einstieg kann der Kunde prüfen lassen, ob eine Umstufung in eine günstigere Berufsklasse möglich ist. Dabei gilt nur eine Günstigerprüfung und keine Schlechterstellung und es gelten die alten Rechnungsgrundlagen.
  • Für Auszubildende gilt jetzt wie für Studenten, dass bei Leistungsantrag zusätzlich zur Prüfung der konkreten Tätigkeiten auch bereits erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten berücksichtigt werden.
  • Für den nahtlosen Übergang eines Krankentagegelds zur Berufsunfähigkeitsrente der Basler, zahlt die Basler jetzt eine Überbrückungshilfe als einmalige Leistung.
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