Ein Auto ist mit Anhänger unterwegs: Da es mit Anhängern immer wieder zu Unfällen kommt, brauchen diese eine eigene Kfz-Haftpflichtversicherung. © picture alliance/Julian Stratenschulte/dpa
  • Von Karen Schmidt
  • 20.04.2020 um 11:21
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Viele Autofahrer gehen davon aus, dass Anhänger in der Autoversicherung automatisch mit abgedeckt sind. Das ist aber mitnichten so. Eine eigene Anhängerversicherung muss her. Und ein Vergleich lohnt dabei, denn die Angebote unterscheiden sich deutlich.

Der Unfall geht noch relativ glimpflich aus. Auf der Landstraße L755 zwischen Höxter und Boffzen ist an einem Montag im Januar 2020 gegen 14.30 Uhr ein weißer Transporter mit Anhänger unterwegs. Plötzlich macht sich der Anhänger selbstständig: Die Kupplung löst sich, das Gefährt rollt auf die Gegenfahrbahn.

Der entgegenkommende BMW kann nicht mehr ausweichen, durch den Aufprall dreht sich der Wagen und wird schwer beschädigt. Der 46-jährige Fahrer trägt glücklicherweise nur leichte Verletzungen davon. Die Straße muss für die Bergungsarbeiten über mehrere Stunden komplett gesperrt werden, der Sachschaden beläuft sich auf rund 8.000 Euro.

Das Beispiel zeigt: Anhänger können manchmal ein ungewolltes Eigenleben entwickeln und Personen und Sachen damit in Gefahr bringen. Aus ebendiesem Grund brauchen sie auch eine eigenständige Kfz-Versicherung, schreibt der Gesetzgeber vor. Zumindest gilt das für die meisten Anhänger.

Als Anhänger versteht man dabei Verkehrsmittel ohne eigenen Antrieb, die von einem Auto oder einem Lastwagen gezogen werden müssen. Das können Bootsanhänger oder Pferdetransporter sein, Kastenanhänger, Sattelauflieger für den Gütertransport oder Marktwagen für Fleisch, Fisch und Käse. Nach Paragraf 3 Absatz 2 Nummer 2 Fahrzeug-Zulassungsverordnung sind aber beispielsweise Sportboot- oder Pferdeanhänger von der Zulassungspflicht befreit. „Für sie muss nach Paragraf 2 Absatz 1 Nummer 6c Pflichtversicherungsgesetz daher keine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden“, erklärt Christian Hartrampf von der R+V Versicherung. „Für diese Fahrzeuge besteht stattdessen Versicherungsschutz aus einer Privat- oder ­Be­triebs­haftpflichtversicherung.“

Besser eine Police abschließen

Da es hier teilweise zu Unsicherheiten kommen kann, ob eine Versicherungspflicht besteht oder nicht, empfiehlt Huk-Coburg-Sprecherin Karin Benning, sich im Zweifelsfall an die Zulassungsbehörde zu wenden. Generell rät der Versicherer aber dazu, „auch für versicherungsfreie Anhänger eine Police abzuschließen, um Risiken auszuschließen, wenn der Anhänger nicht mit dem Zugfahrzeug verbunden ist.“

Die eigenständige Versicherungspflicht für Anhänger gab es dabei nicht immer. Bis zum Jahr 2002 waren die Fahrzeuge automatisch über das Zugfahrzeug mitversichert. Sie brauchten nur eine eigene Zulassung und ein eigenes Kennzeichen. Weil es aber häufig zu Unfällen mit den Vehikeln, speziell beim Gütertransport und mit Wohnwagen-Anhängern kam, griff der Gesetzgeber ein.

Beide Halter haften

Die eigenständige Anhänger-Haftpflichtversicherung soll seitdem sicherstellen, dass die Fahrzeughalter bei Schäden Dritter mit in der Verantwortung stehen. Bei einem Unfall haftet also nicht nur der Halter des Zugfahrzeugs, sondern auch der Halter des Anhängers. Der Bundesgerichtshof regelte dies im Jahr 2010 noch genauer, als die Richter in ihrem Urteil Folgendes festlegten (Aktenzeichen IV ZR 279/08): „Bei der Doppelversicherung eines Gespanns aus einem Kraftfahrzeug und einem versicherungspflichtigen Anhänger haben im Regelfalle nach einem durch das Gespann verursachten Schaden der Haftpflichtversicherer des Kraftfahrzeugs und der des Anhängers den Schaden im Innenverhältnis je zur Hälfte zu tragen.“

Die Folge: Die Versicherungsprämien für die Anhängerhaftpflichtversicherung sind gestiegen. Nach Angaben des Verbands der Automobilindustrie habe die geltende Doppelversicherung zu einer „Vervielfachung“ der Prämien geführt, heißt es in einer Stellungnahme zum Thema. „Insbesondere bei Betreibern von Anhängerflotten mit bis zu 7.000 Fahrzeugen haben sich zusätzliche Kosten von teilweise über 2 Millionen Euro ergeben, die gerade im Transportgewerbe kaum weitergereicht werden können“, steht dort außerdem zu lesen.

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Karen Schmidt

Karen Schmidt ist seit Gründung von Pfefferminzia im Jahr 2013 Chefredakteurin des Mediums.

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