Ein Dieb sucht im Handschuhfach eines Autos nach Wertsachen: Die Teilkasko zahlt nur für gestohlene Gegenstände, die mit dem Auto fest verbunden sind – zum Beispiel Lenkrad oder fest installierte Navis. © dpa/picture alliance
  • Von Lorenz Klein
  • 13.02.2019 um 16:29
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Persönliche Dinge fahren vermehrt im Auto mit. Doch wird zum Beispiel die teure Sportausrüstung entwendet, stößt die Klausel „Diebstahl aus Kfz“ in der Hausratversicherung schnell an Grenzen. Die private Autoinhaltsversicherung hilft weiter.

Der braune Ford Focus wurde in der Zeit zwischen Dienstagabend, 20:00 Uhr bis Mittwoch gegen 03:00 Uhr auf der Beifahrerseite aufgebrochen. Der Täter erbeutete ein Portemonnaie, das auf dem Beifahrersitz gelegen hatte. Der Schaden am Fahrzeug wurde mit 1.500 Euro beziffert.

So liest sich der Bericht der Landespolizeiinspektion Saalfeld von Anfang November 2018. Wenige Tage später diese Meldung der Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis: In der Zeit von 12:45 bis 14:15 Uhr wurde ein VW Polo, Farbe blau, auf unbekannte Art und Weise geöffnet. Ein auf dem Beifahrersitz liegender JBL Bluetooth-Lautsprecher wurde entwendet.

Für die Betroffenen sind Einbrüche in das eigene Auto immer ein Schock. Umso ärgerlicher, wenn neben den Beschädigungen am Fahrzeug auch noch der Verlust von Wertgegenständen zu beklagen ist. Wer nun aber meint, dass die Kasko- oder gar die Hausratversicherung für sämtliche Schäden aufkommt, irrt.

Die Teilkaskoversicherung zahlt, wenn Diebe „das ganze Auto oder fest im Auto eingebaute beziehungsweise fest mit dem Auto verbundene Teile stehlen, zum Beispiel Stereoanlage oder Dachgepäckträger“, erklärt der Versicherungsverband GDV. Demnach wird auch eine beim Diebstahl eingeschlagene Autoscheibe ersetzt.

Zudem gilt: Weil die Teilkasko in der Vollkaskoversicherung inbegriffen ist, erhalten auch Vollkaskoversicherte eine Entschädigung. Ebenfalls erfreulich aus Sicht der Versicherten ist, dass die Einbrüche keinen Einfluss auf den persönlichen Schadenfreiheitsrabatt haben. Doch der sinnvolle Kasko-Schutz hat auch Grenzen: So werden mobile Navis, Smartphones, Laptops oder andere Wertgegenstände nicht ersetzt – kurzum alles, was nicht fest im Auto verbaut ist. „Wertgegenstände sollten daher nicht im Auto gelassen werden“, warnt der GDV.

Kein Verlass auf Hausratpolicen

Wer auf Nummer sicher gehen will, muss eine private Autoinhaltsversicherung abschließen. „Egal ob Einbruch, Unfall oder Naturgewalt – die private Autoinhaltsversicherung greift bei Risiken, die die Hausratversicherung nicht abdeckt, und schützt das persönliche Hab und Gut im privaten Auto oder Dienstwagen“, fasst Versicherungsmakler Thomas Löffler den Nutzen der Police zusammen. Sie eigne sich für Menschen, die im Alltag auf das Auto angewiesen seien und daher persönliche Dinge im Wagen transportierten.

„Längst fahren neben Handtasche mit Bargeld, EC-Karten und Ausweisen auch Smartphone, Tablet und andere Gegenstände mit“, sagt Alexander Kanther, Produktmanager Autoinhalt bei der Ammerländer Versicherung. Damit sei der Wert des Wageninhalts gestiegen, so Kanther, wodurch dessen Beschädigung oder Diebstahl finanziell ins Gewicht fielen. Zugleich rollten die Gegenstände häufig unversichert mit über die Straße. „Kfz-Versicherungen greifen bei losen Gegenständen gar nicht, Standard-Hausratpolicen nur in eingeschränkten Fällen“, betont der Experte der Ammerländer.

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Lorenz Klein

Lorenz Klein gehörte dem Pfefferminzia-Team seit 2016 an, seit 2019 war er stellvertretender Chefredakteur bei Pfefferminzia. Im Oktober 2023 hat Klein das Unternehmen verlassen, um sich neuen Aufgaben in der Versicherungsbranche zu widmen.

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