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  • Von Redaktion
  • 29.05.2019 um 17:38
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So langsam drängt die Zeit: Wer keine Fristverlängerung beantragt hat, muss seine Steuererklärung bis Ende Juli beim Finanzamt einreichen. Das kann sich bezahlt machen, denn der Fiskus beteiligt sich an den Kosten für die Altersvorsorge und auch von anderen Versicherungen. Was geht und was nicht, hat der Versicherungsverband GDV seriös zusammengetragen – und zur Auflockerung eine nicht ganz ernst gemeinte Grafik dazugestellt.

Hier geht es zum Download der Grafik und hier finden Sie alles zur steuerlichen Absetzbarkeit von Versicherungsbeiträgen.

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