Andreas Kaerger, Ancora Versicherungs-Vermittlungs GmbH © Ancora
  • Von Lorenz Klein
  • 10.04.2017 um 12:45
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Vergangenen Freitag ist die neue Drohnen-Verordnung in Kraft getreten. Sie unterstreicht, dass es sich bei den unbemannten Flugobjekten um kein Spielzeug handelt. Denn bei falscher Handhabung ist das Schadenpotenzial beträchtlich. Der Drohnen-Experte Andreas Kaerger, Geschäftsführer der Ancora Versicherungs-Vermittlungs GmbH, sagt, wie sich Profi- und Hobby-Piloten richtig absichern, was sie dafür zahlen müssen und an welchen Produktschrauben die Drohnenversicherer noch drehen müssen.

Bei der Kasko- und Elektronikversicherung bieten wir ab einem Listenpreis von 4.000 Euro Lösungen an und versichern hier die Drohne sowie das Zubehör nicht nur während des Fluges. Ebenfalls sind die erfassten Daten während des Fluges bei unseren Deckungen mitversichert, da ja gerade hier oft die Nutzungsleistung der Drohne liegt. Die Prämien beginnen hier bei einer Mindestprämie von 150 Euro zuzüglich Vst. im Jahr für eine Kaskodeckung.

Welches sind die wesentliche Unterschiede, die sie in den entsprechenden Angeboten der Versicherer feststellen?

Wesentliche Unterschiede liegen oft im Geltungsbereich der Deckungen und den Selbstbehaltsregelungen der Versicherer. Oft werden nur Inländer im Inland des jeweiligen EU Staates versichert und eine grenzüberschreitende Nutzung wird hier von den Versicherern ausgeblendet. In einem Wirtschaftsraum in dem Waren und Dienstleistungen frei von Ländergrenzen angeboten werden, sollten auch Versicherer diesen freien Verkehr von Leistungen in Ihren Deckungen begleiten. Wir haben uns seit Beginn für eine EU und/oder weltweite Deckung bei den Versicherern eingesetzt und sind in diesem Bereich noch immer alleiniger Anbieter. Wir haben viele Anfragen aus anderen EU-Ländern und können hier entsprechende Lösungen bieten.

Gibt es noch weitere Entwicklungen im Markt, die Ihnen missfallen?

Inzwischen kommen immer mehr Versicherer auf den Versicherungsmarkt mit Produkten und Versicherungslösungen für Drohnen. Eine Zuordnung der Deckung erfolgt oft über den Luftfahrthaftungsbereich und diese Abteilungen möchten sich in der Regel nicht mit Kleinstschäden befassen, so dass hier Deckungen mit einem Selbstbehalt zu hohen Prämien angeboten werden. Wir sehen hier keinen Lösungsansatz für Kunden und haben grundsätzlich keinen Selbstbehalt in unseren Deckungen. Wir meinen die Zukunft der Drohnenversicherung liegt im Massengeschäft und möchten bei gesetzlichen Deckungsanforderungen unsere Kunden auch bei Kleinstschäden nicht alleine lassen.

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Lorenz Klein

Lorenz Klein gehörte dem Pfefferminzia-Team seit 2016 an, seit 2019 war er stellvertretender Chefredakteur bei Pfefferminzia. Im Oktober 2023 hat Klein das Unternehmen verlassen, um sich neuen Aufgaben in der Versicherungsbranche zu widmen.

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