Heike Weber, Juristin, und Thorsten M. Kuhr, Geschäftsführer und Inhaber Bernhard Assekuranzmakler, berichten über die richtige Absicherung von Sportvereinen. © Bernhard Assekuranzmakler
  • Von Thorsten Kuhr
  • 02.11.2018 um 09:49
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Sportvereine haben über ihren jeweiligen Landessportbund zwar oft schon eine Grundabsicherung für ihre Mitglieder. Trotzdem bestehen dann meist noch Deckungslücken, die es über weitere Versicherungen zu schließen gilt. Thorsten M. Kuhr, Geschäftsführer und Inhaber von Bernhard Assekuranzmakler, und Heike Weber, Juristin dort, erklären im Interview, worauf es dabei ankommt.

Können Sie hier aus Ihrer Erfahrung vielleicht ein paar Beispiele für Schadenfälle nennen?

Kuhr: Häufig im Bereich Vereinshaftpflicht sind Fälle, bei denen es um die Verkehrssicherungspflicht geht: Ein Besucher fällt auf dem Vereinsgelände über ein schlecht verlegtes Stromkabel fällt oder auf rutscht auf Glatteis aus und verletzt sich dabei. Bei den Vermögensschäden und Manager-Haftpflicht-Fällen geht es oft um das sogenannte Organisationsverschulden der Organe oder der Vereinsleitung. Wenn die Vereinsleitung also beispielsweise Abläufe oder Personal nicht gut genug ausgesucht, organisiert und überwacht hat. Da kann es dann zu pflichtwidrigen Unregelmäßigkeiten im Umgang mit Geldern kommen.

Weber: Aktuell und zunehmend sind Schadensfälle im Bereich Cyber, in denen Hacker das IT-System lahm legen oder versuchen, die Buchhaltung zu täuschen und eine Überweisung ins Ausland verlangen. In solchen „Fake-President“-Fällen kommen oft große Geldbeträge zusammen, die dann unwiederbringlich für den Verein verloren sind. Deshalb spielt in diesen Bereichen auch ein gutes IT- und Cyber-Risikomanagement im Verein selbst eine große Rolle.

Auf welche Produktmerkmale kommt es bei den Muss-Versicherungen jeweils an?

Weber: Wichtig ist zum Beispiel bei einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung, dass nicht nur Dritt- sondern auch Eigenschäden mitversichert sind, und dass nicht nur die fahrlässige Pflichtverletzung gedeckt ist, sondern auch die vorsätzliche. Falls ein Sportverein auch als „Reiseveranstalter“ oder „Vermittler verbundener Reiseleistungen“ auftritt, dann sind Reiseveranstalter-Haftpflicht- und Insolvenz-Versicherungen nötig, die das neue EU-Reiserecht berücksichtigen. Die Vermögensschaden- und vor allem die Cyber-Policen müssen bestmöglich auch die Risiken abdecken, die sich aus der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung ergeben.

Wie teuer ist so eine Versicherungsausstattung für Sportvereine?

Kuhr: Die genaue Versicherungsprämie, die ein Sportverein zahlt, hängt ab von den gegebenen Risiken, den deshalb gewählten Versicherungsarten und Versicherungssummen. Die Versicherungsprämien berechnen sich meist nach Höhe der Haushaltssumme des Vereins, zum Teil nach Zahl der Mitarbeiter oder der Mitglieder oder Sportler. Eine einfache Vereins-Haftpflichtversicherung beginnt zum Beispiel bei 99 Euro.

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Thorsten M. Kuhr ist Geschäftsführer und Inhaber von Bernhard Assekuranzmakler.

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