Ein Motorradfahrer stürzt beim Motorradrennen. © dpa/picture alliance
  • Von Redaktion
  • 13.09.2016 um 10:44
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Rund 7 Millionen Deutsche verletzen sich jedes Jahr bei Unfällen, eine Million davon so schwer, dass sie im Krankenhaus behandelt werden müssen. Eine private Unfallversicherung schützt vor den finanziellen Folgen. Auf welche Punkte Makler bei der Policen-Auswahl achten sollten.

Es gibt auch überflüssige Leistungen, die eine Prämie nur unnötig verteuern, sagt Makler Werksnies: „Über Leistungen für reine Knochenbrüche, Unfallkrankenhaustagegeld, kosmetische Operationen oder beispielsweise Gipsgeld lässt sich gewiss streiten. Was im Einzelfall sinnvoll sein kann, muss für die Masse der Versicherten eigentlich nicht abgeschlossen werden.“

Keine Versicherung kommt für alle entstehenden Schäden auf. Vorsätzliches Handeln wie die Selbstverstümmlung ist grundsätzlich aus den Leistungen ausgeschlossen. Ebenso häufig findet sich der Passus „wenn eine freiwillige Kraftanstrengung zu einer Schädigung durch die eigene Bewegung führt“. Heißt: Wer beispielsweise einen schweren Gegenstand hochhebt und sich beim Aufrichten eine Bandscheibenschädigung zuzieht, erhält keine Unfallleistung. Dasselbe gilt für verrenkte oder gezerrte Glieder. Nur in den Premium-Tarifen der Anbieter sind sie häufig mitversichert.

Beim Alkohol sind die Grenzen unterschiedlich hoch

Aufgepasst heißt es auch, wenn ein Unfall unter Alkoholeinfluss geschieht. In der Regel leistet die Versicherung nicht, wobei es beim Ausschluss auf den Blutalkoholgehalt ankommt. Bei der Domcura beispielsweise führt ein Wert bis zu 1,5 Promille im Tarif Top-Schutz nicht zum Ausschluss. Bei der NV-Versicherung liegt die Grenze bei 1,3 Promille, bei der Janitos bei 1,6 Promille. Die Interrisk sieht beim Tarif XXL überhaupt keine Promille-Grenze vor.

Ein Punkt, über den immer gerne gestritten wird, sind die Folgen von Extremsport. Sportarten wie zum Beispiel Segel- oder Gleitschirm-Fliegen sind in der Regel nicht abgesichert. Unfälle bei Teilnahme an einer Veranstaltung, als Fahrer oder Beifahrer, bei der es um Erreichen von Höchstgeschwindigkeiten geht, fallen ebenso nicht unter den Versicherungsschutz.

„Ein weiterer Streitpunkt ist die Dauer der Leistungsprüfung. Nicht selten vergehen acht Monate oder mehr“, sagt Makler Rindermann. „Hier lässt sich nur mit Tarifen, die umfassende Leistungen bieten, vorsorgen. Billigtarife sind aber leider in der Unfallversicherung sehr weit verbreitet.“ Von solchen sollte man dann besser Abstand nehmen.

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