Eine Mutter und ihr Sohn verschaffen sich in Berlin Abkühlung bei hohen Temperaturen. © Getty Images
  • Von Redaktion
  • 07.09.2015 um 09:38
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Die Kinder schützen vor allen Gefahren – darauf kommt es Eltern vor allem an. Leider lassen sich Schicksalsschläge aber nicht immer vermeiden. Wenn die Eltern für diesen Fall dann immerhin privat vorgesorgt haben, kommen nicht auch noch finanzielle oder rechtliche Probleme hinzu. Worauf Eltern achten sollten, erklärt Margit Winkler vom Institut Generationenberatung in ihrem Gastbeitrag.

Die bewegendste Zeit eines Menschen ist wohl die Geburt eines Kindes und das Leben danach als Familie. Besonders beim ersten Kind ändert sich komplett alles. Ganz instinktiv wissen Mutter und Vater, dass das Neugeborene Schutz, Liebe und eine gute Versorgung braucht. Doch vor Unfällen und Schicksalsschlägen kann man die Familie nicht immer schützen.

Dennoch hilft eine finanzielle und gesundheitliche Absicherung in solchen Situationen. Damit rücken Themen wie Krankenzusatzversicherungen, Vollmachten oder Unfallversicherungen in den Fokus der Eltern. Viele sind aufgrund der zahlreichen Möglichkeiten allerdings überfordert. Die folgenden Fragen helfen Familien dabei, einen Überblick zu bekommen.

1. Ist für das Kind immer eine gute ärztliche Versorgung gewährleistet?

Muss ein Kind aufgrund einer Krankheit oder Unfallverletzung ins Krankenhaus, möchten die Eltern meist mit in der Klinik bleiben. Je nach Krankenkasse und Alter des Kindes wird dies jedoch sehr unterschiedlich gehandhabt: Bei gesetzlich Versicherten darf der Erziehungsberechtigte bis zu einem Kindesalter von zehn Jahren in der Klinik bleiben. Bei Privatversicherten sollte man diesen Anspruch unbedingt überprüfen und gegebenenfalls noch erweitern.

Private Krankenzusatzversicherung sowie Erweiterung der privaten Krankenversicherung

Eine private Zusatzversicherung für Neugeborene und Kleinkinder ist nicht teuer. Zudem erhält der kleine Patient so eine ausgezeichnete körperliche und gegebenenfalls psychologische Behandlung. Allerdings akzeptieren private Krankenversicherungen und Zusatzversicherungen nur Versicherte, die zum Zeitpunkt des Abschlusses gesund sind. Auch Kleinigkeiten, die schon lange zurückliegen, können zur Ablehnung führen. Deshalb sollte man dieses Thema besser nicht auf die lange Bank schieben.

2. Was passiert, wenn das Kind einen Unfall hat?

Kinder krabbeln, laufen, fahren Fahrrad und fallen deshalb auch oft hin. Aber was ist, wenn so eine Situation einmal schlimmer ausgeht als gedacht? Für solche Fälle gibt es Unfallversicherungen. Diese schützen die Familien vor hohen finanziellen Belastungen nach einem Unfall. Bei der Versicherung kann auch eine Beitragsrückerstattung vereinbart werden. Dabei werden die Beiträge angespart und stehen zu einem späteren Zeitpunkt, wie zum Beispiel dem 18. Lebensjahr, zur Verfügung. Welches das richtige Modell ist, entscheidet am Ende der Geldbeutel.

3. Was geschieht, wenn ein Elternteil verunglückt, berufsunfähig oder zum Pflegefall wird?

Wenn ein Elternteil verstirbt, ist das für alle Familienmitglieder schlimm. Daher sollten beide Elternteile dieses Risiko absichern. Eine Risikolebensversicherung garantiert den Angehörigen im Todesfall eine finanzielle Unterstützung. Verstirbt der Versicherungsnehmer, zahlt die Versicherung dem Begünstigten die vereinbarte Versicherungssumme aus. Auch hier unterscheidet man eine kapitalbildende Lebensversicherung und Risikolebensversicherung.

Auch eine Berufsunfähigkeit oder ein Pflegefall kann große Auswirkungen auf die finanzielle Entwicklung der Familie haben. Ohne eine private Vorkehrung haben diese Dauerbelastungen erheblichen Einfluss für den Familienalltag. Daher empfehle ich allen Eltern eine Berufsunfähigkeits-, Pflegetagegeld- sowie private Rentenversicherung.

Bei der privaten Rentenversicherung wird meist eine Beitragsrückgewähr vereinbart. Stirbt der Versicherte also vor dem Rentenbeginn, werden die Beiträge an die bezugsberechtigte Person ausgezahlt. Auch eine Hinterbliebenenrente ist hier möglich. Wichtig: Benennen Sie unbedingt den Begünstigten.

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