Norman Wirth ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht sowie im Nebenberuf Vorstand des AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung. © Wirth Rechtsanwälte
  • Von Redaktion
  • 25.03.2020 um 10:32
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Auch in der Corona-Krise bleiben die Pflichten für Versicherungsvermittler gegenüber ihren Kunden bestehen. Darauf weist Rechtsanwalt Norman Wirth hin. Anhand von fünf Punkten erklärt er, worauf Makler in der aktuellen Situation besonders achten sollten, um Haftungsfälle zu vermeiden.

  1. Kündigungen vermeiden

Die – auch finanzielle – Unsicherheit vieler Kunden kann dazu führen, dass die Kündigung von Versicherungen in Betracht gezogen wird. Versicherungsvermittler sollten, zum Beispiel mit einem Kundenanschreiben, aktiv auf ihre Kunden zugehen und Beratung anbieten. Ein Muster eines solchen Kundenanschreibens hat zum Beispiel der Vermittlerverband AfW mit Unterstützung des Maklerpools Maxpool zur Verfügung gestellt (Download hier). Sehr viele Versicherer sind in der aktuellen Situation zu Hilfestellungen und Entgegenkommen bereit.

  1. Lehren für die Zukunft ziehen

Eine Krise bietet immer auch Chancen und hier sogar aus der gesetzlichen Betreuungspflicht heraus. Momentan dürfte zwar fast kein Versicherer noch einen Risikoschutz für Betriebsschließungen im Zusammenhang mit SARS Cov-2 bieten. Das wird allerdings und hoffentlich nicht von Dauer sein. Versicherungsvermittler sollten daher beachten ihre Gewerbekunden zukünftig auf einen entsprechenden Versicherungsschutz hinzuweisen und passende Versicherungslösungen zu erarbeiten.

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