Rettungswagen im Einsatz: Immer wieder begehen Verursacher eines Verkehrsunfalls Fahrerflucht. © Getty Images
  • Von Redaktion
  • 03.07.2015 um 11:13
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lesedauer Lesedauer: ca. 01:40 Min

Immer wieder kommt es bei Verkehrsunfällen zur Fahrerflucht. Das hat schlimme Folgen, wenn jemand bei einem Unfall verletzt wurde. Denn ohne einen Verursacher bleiben die Geschädigten zum Teil auf ihren Kosten sitzen. Schmerzensgeld? Fehlanzeige. Eine Möglichkeit zur Vorsorge stellt die private Unfallversicherung dar.

Zunächst sei vorweg geschickt, dass eine Unfallversicherung nur bei körperlichen Schäden zahlt. Auch eine Haftpflichtversicherung mit Forderungsausfalldeckung braucht einen Verursacher gegen den die Versicherung ihre Ansprüche geltend machen kann. Ist der Unfallverursacher unbekannt, bleibt der Geschädigte auf seinen Kosten sitzen. Was bei Sachschäden aber oft im Bereich von unter 1.000 Euro liegt, kann bei körperlicher Beeinträchtigung schnell in die Zehntausende gehen.

Was übernimmt die Krankenkasse?

Die Krankenkassen zahlen im Rahmen der vereinbarten Leistungen. Wer jedoch zusätzliche Leistungen oder Sonderbehandlungen benötigt oder eine Reha braucht, muss das selbst bezahlen. Dazu kommen Zuzahlungen der Kassenpatienten etwa für einen Krankenhausaufenthalt. Insofern muss jeder Geschädigte damit rechnen, dass ein Teil seiner Kosten nicht durch die Krankenkasse getragen wird.

Unfallversicherung als gute Ergänzung

An dieser Stelle kann die private Unfallversicherung einspringen: Zunächst bietet sie die Möglichkeit, Zusatzkosten wie die Zuzahlung bei einem Unfall durch ein Krankenhaustagegeld abzusichern. Dies könnte in ausreichender Höhe auch dazu genutzt werden, um anfallende Fahrtkosten oder Verdienstausfälle zu kompensieren. Das lohnt sich zum Beispiel gerade bei Familien.

Die Unfallversicherung leistet auch bei Invalidität. Die Höhe richtet sich nach Grad der Invalidität. Je nachdem, welche Progressionsstaffel abgesichert ist, kann auch schon bei kleinen Verletzungen eine Auszahlung beantragt werden. Einige Anbieter bieten auch die Möglichkeit, ein Schmerzensgeld zusätzlich abzusichern.

Damit Sie den passenden Schutz finden, sollten Sie diese drei Punkte bedenken:

1. Wer ist versichert? Während die gesetzliche Unfallversicherung einen Grundschutz für Berufstätige leistet, sind nicht berufstätige Personen gar nicht versichert. Insofern scheint hier die Absicherung wichtiger zu sein.

Nicht berufstätige Personen sind übrigens Erziehungsberechtigte in Elternzeit, Rentner, Hausfrauen, Kleinkinder und so weiter.

2. Wie versichere ich mich richtig? In der Unfallversicherung berechnet sich ein Schaden anhand einer Staffelung. Diese heißt Progression. Je nachdem wie man diese auswählt, ergibt sich ein anderer Leistungsumfang. Dieser wirkt sich dann umgekehrt auf die Höhe der zu zahlenden Prämie aus.

Deshalb lohnt es sich bei der Frage, wie man sich absichern möchte, auch darauf zu schauen, ob man Bagatellschäden wie eine Verstauchung oder einen Bänderriss abgesichert haben möchte. Hier lohnt es sich zwischen Risiko und finanziellem Aufwand abzuwägen.

3. Welche beitragsfreien Zusatzleistungen bieten die Anbieter? Die Unfallversicherung verfügt heute über eine ganze Reihe von Zusatzleistungen wie die Übernahme von Bergungskosten oder Rooming-In. Einige Anbieter versichern Teile davon ohne eine zusätzliche Prämie zu erheben. Deshalb lohnt es sich neben Prämie und Progression auch die Zusatzleistungen zu prüfen, um einen möglichst guten Versicherungsschutz für den Fall der Fälle zu erhalten.

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