Ein Unfall, eine Krankheit - es kann sehr schnell gehen, dass einem etwas passiert und man nicht mehr über sich selbst bestimmen kann. © Getty Images
  • Von Redaktion
  • 27.05.2015 um 20:51
artikel drucken artikel drucken
lesedauer Lesedauer: ca. 04:05 Min

Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und Testament – mit diesen drei Dokumenten sind Verbraucher rechtlich auf der sichereren Seite, wenn ihnen was passiert. Ganz reichen tut das aber immer noch nicht, meint Versicherungsmakler Percy Grüterich in seinem Gastbeitrag.

Komplizierter Fall Patchwork-Familie

Wie kompliziert wird es dann erst bei einer Patchwork-Familie. Eine Familienkonstellation die immer mehr an Bedeutung gewinnt. Dort sind eigene Kinder, die Kinder des Partners und Ex-Partners betroffen, je nach Art des Fall-X spielt dieser dann auf einmal wieder eine Rolle, wenn die Kinder noch nicht volljährig sind (Sorgerecht).

Im schlimmsten Fall, wenn mir etwas passiert und ich sterbe, komme ich gar nicht mehr heim. Was ist denn dann? Niemand hat mit solch einer Situation Erfahrung. Also wäre es doch gut wenn meine Familie wüsste was nun zu tun ist. Das Testament regelt, wie mit dem Erbe umgegangen werden soll. Damit lege ich heute schon fest wer, was, wann bekommen soll und wer nicht. Es gibt einen Pflichtteil, aber wie war das mit dem Inanspruchnehmen dieses Pflichtteils?

Und wie ist das eigentlich beim normalen Berliner Testament oder der gesetzlichen Erbfolge. Was ist denn wenn ich heute nicht mehr heimkomme, dann bilden meine Frau und meine dreijährige Tochter eine Erbengemeinschaft, ob das hilfreich ist? Meine Frau kann damit nicht einmal mehr allein über unser Eigenheim entscheiden.

Drei Dokumente, die das Wichtigste regeln

Das sind nur drei Dokumente die wir erstellen müssten. Was ist mit den ganzen Fragen und nötigen Daten, Informationen zu meinem Leben, die jetzt wichtig wären und greifbar sein sollten. Passwörter bei Onlineseiten, meine Vereins- und Arbeitskollegen, die informiert werden sollten, wichtige Ansprechpartner wie meine Geschäftspartner und unseren Banker und den Versicherungsmenschen, den meine Frau kaum kennt. Aber auch der weiß ja nur einen Teil der Wahrheit, er kennt nur die Verträge die wir bei ihm haben.

Es wäre schon gut, wenn die Unterlagen wie Fahrzeugbriefe oder Mietverträge jetzt greifbar wären oder einen Verweis darauf besteht, wo diese zu finden sind. Und was ist mit den vorhin benannten drei wichtigen Dokumenten? Es ist ja toll, wenn ich ein Testament und eine Patientenverfügung habe, aber wenn die im Fall X nicht vorhanden ist, hilft Sie mir wieder nichts.

Das packe ich nun an. Dass uns nie etwas passiert, davon gehen wir jeden Tag aus, sonst ist das Leben nicht mehr lebenswert. Aber das Leben ist eben nun mal lebensgefährlich und wenn mir trotz aller positiven Einstellung etwas passiert ist, dann will ich meine Angehörigen nicht vor einem Berg Entscheidungen und einer Papier- und Bürokrati-Odyssee sitzen lassen. Das alles regle ich ein bisschen für mich, aber viel mehr für meine Angehörigen.

Über den Autoren

Percy Grüterich (Foto)  machte 1999 im Familien-Büro die ersten Schritte in Richtung Finanzberater. 2001 bis 2003 folgte die Ausbildung zum Versicherungsfachmann, 2006 die Qualifizierung zum Finanzplaner. Seit 2007 arbeitet Grüterich als Finanz- & Versicherungsmakler. Vor vier Jahren spezialisierte er sich auf die Themen Finanzdienstleistung, Absicherung und Vorsorge/Anlage. Heute betreibt er das Maklerbüro Finanzservice Finanzielle Fitness in Mellrichstadt. Grüterich ist auch Erfinder des Fall-X-Pakets, einer Notfallmappe, in der Kunden alle wichtigen Dokumente sammeln können, für den Fall, dass ihnen etwas zustößt.

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

kommentare

Hinterlasse eine Antwort