- Von Lorenz Klein
- 22.07.2019 um 16:15
Der digitale Krankenversicherer Ottonova habe es zu unterlassen, „für ärztliche Fernbehandlung in Form eines digitalen Arztbesuchs zu werben“. Das entschied das Landgericht München I (Aktenzeichen 33 O 4026/18) am Dienstag. Über das Urteil hatte „boerse-online.de“ als erstes berichtet. Demnach liegt eine Urteilsbegründung noch nicht vor.
Ottonova hat seit Juni 2017 nur 31.000 Euro eingenommen
Es handle sich bei der Entscheidung um das bundesweit erste Urteil in dieser Sache, berichtete „boerse-online.de“ und berief sich auf Christiane Köber, Geschäftsführerin der Wettbewerbszentrale, die eine entsprechende Klage gegen Ottonova angestrengt hatte. Köber zufolge seien Krankschreibungen per App per se ungesetzlich, dies sei aber nicht Thema des Urteil gewesen, wie es heißt. Der Deutsche Ärztetag hatte sich im vergangenen Jahr dafür ausgesprochen die Regeln für die sogenannte Telemedizin zu lockern (wir berichteten).
Ob Ottonova in Berufung gehe werde, entscheide sich demnach erst nach Vorliegen der Urteilsbegründung. Das Unternehmen behalte seine Werbung bis auf weiteres bei. Und weiter: Man werde „auch in Zukunft innovative Formen der Unterstützung unserer Kunden selbst gegen Widerstände in den Markt bringen“, wird Ottonova-Chef Roman Rittweger zitiert.
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