Ein Arzt operiert in der Orthopädischen Chirurgie München (Bayern) einen Patienten am Knie. Zu den Leistungen einer privaten stationären Zusatzversicherung gehören beispielsweise Behandlungen durch den Chefarzt. © dpa/picture alliance
  • Von Oliver Lepold
  • 08.11.2018 um 16:05
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Wer als Kassenpatient freie Krankenhaus- und Arztwahl in der Klinik haben möchte, muss sich stationär zusatzversichern. Was leisten diese Policen und für wen sind sie geeignet? Pfefferminzia klärt auf.

Ausschlüsse sind häufig

„Es gibt nur wenige Menschen, für die eine solche Police nicht sinnvoll ist, aber viele, für die sie aufgrund von Vorerkrankungen nicht machbar ist“, so der Makler. Denn die Möglichkeit von Ablehnung und Ausschlüssen besteht und wird von den Versicherern häufig auch genutzt. Die Gesundheitsfragen fallen im Vergleich zur privaten Krankenvollversicherung allenfalls kürzer in Bezug auf die Abfragezeiträume aus.

„Viele Versicherer bieten einen aufgeweichten Versicherungsschutz an und schließen einzelne Krankheiten wie zum Beispiel Rückenleiden aus. Als Makler sollte man sich dann genau anschauen, wie der Ausschluss formuliert ist“, rät Hennig. Schlecht sei zum Beispiel: „Ausgeschlossen sind Rückenerkrankungen und alle Folgen“. Klar definiert sei besser: „Ausgeschlossen sind Verletzungen der Bandscheiben und daraus resultierende Operationen“. Ein Autounfall bei welchem sich der Versicherte den Rücken verletzt hat, wäre im letzteren Fall eingeschlossen.

Stationäre Krankenzusatzversicherungen gibt es schon lange auf dem Markt, derzeit bauen viele Anbieter immer mehr Assistance-Leistungen in ihre Tarife ein und versuchen sich so von den Mitbewerbern abzuheben. „Sie helfen dem Kunden etwa ein Klinikum oder einen Spezialisten für eine bestimmte Krankheit zu finden, manche bauen auch die ärztliche Zweitmeinung neu in die Bedingungen mit ein“, weiß Hennig.

Klar formulierte Bedingungen sind wichtig

Wie bei allen Policen kommt es auf das Kleingedruckte an. Die Fallen sind die gleichen wie in der Krankenvollversicherung, so der Experte. „Makler sollten auf klare Bedingungen und klare Aussagen achten und schwammige Definitionen meiden“, so Hennig. Vorteilhaft sei der Einschluss von Leistungen für ambulante Operationen, denn es würden immer mehr Behandlungen vom stationären in den ambulanten Bereich verschoben.

Ebenfalls empfehlenswert: Die Leistung sollte nicht an eine Vorleistung der GKV gekoppelt sein. Falls diese bei Wahl einer anderen Klinik entfällt, wäre auch der Zusatzversicherungsschutz obsolet. Ein Tarif mit Altersrückstellungen verhindert zudem, dass die Beiträge alle drei bis fünf Jahre deutlich teurer werden.

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Oliver Lepold

Oliver Lepold ist Dipl.-Wirtschaftsingenieur und freier Journalist für Themen rund um Finanzberatung und Vermögensverwaltung. Er schreibt regelmäßig für Pfefferminzia und andere Versicherungs- und Kapitalanlage-Medien.

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