GDV

Keine Verzögerungstaktik bei Versicherungsfällen

Die Versicherer zahlen auch dann Geld, wenn Kunden gar nichts zusteht. Eine bemerkenswerte Aussage, die Norbert Rollinger da über die Lippen kam. Der Vorsitzende des GDV-Hauptausschusses Schaden- und Unfallversicherung stand Anfang der Woche in Berlin und war um Aufklärung bemüht. Der Bund der Versicherten und der Bundesverband der Verbraucherzentralen hatten immer wieder über eine Verschleppungstaktik der Versicherer bei Entschädigungen geklagt. Deshalb hatte das Justizministerium um Aufklärung gebeten.

Nein, daran sei nichts, betonten nun gleich drei Referenten des GDV und legten Beweismaterial vor. Zu 98 Prozent würden Berufsunfähigkeitsfälle in bestem Einvernehmen reguliert. Sogar fast 100-prozentig Sachschäden und Unfälle. Und überhaupt: Gingen die Kunden vor den Kadi, zögen sie dabei meist den Kürzeren. Auch die Finanzaufsicht und der Ombudsmann Günter Hirsch berichteten von rückläufigen Beschwerden. Laut Hirsch kann „eine Tendenz, ersichtlich berechtigte Ansprüche abzulehnen oder deren Entwicklung zu verzögern, nicht erkannt werden“.

Schuld an einem verzerrten Bild, so der GDV, seien komplizierte Einzelfälle, deren Bearbeitung halt länger dauere. Man müsse sicher daran arbeiten, die betroffenen Kunden besser über den Fortgang zu informieren. Im Übrigen ginge das Versichertenkollektiv vor das Wohl Einzelner. Es sei deshalb geboten, Schäden genau unter die Lupe zu nehmen, um höhere Beiträge zu vermeiden. Zu Recht Betroffenen dürfte dies allerdings ziemlich schnuppe sein.

Und dann war da noch dieser markante Satz von den unberechtigten Zahlungen. Man müsse sie in Kauf nehmen, wolle man Schäden zügig und unbürokratisch abwickeln. So rutsche jeder zehnte dieser Fälle unbeanstandet durchs Kontrollnetz. Bleibt die Frage, woher man das so genau weiß.

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