Die „Beihilfe Bund“-App steht allen durch das Bundesverwaltungsamt betreuten Beihilfeberechtigten des Bundes zur Verfügung © Pixabay
  • Von Oliver Lepold
  • 19.02.2020 um 11:18
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Einfach und schnell – die Arztrechnung mit dem Handy abfotografieren und per App an die Versicherung senden vereinfacht die Erstattung. Beamte und Beamtenanwärter profitieren von neuen Beihilfe-Apps.

Sie heißen zum Beispiel „Allianz Gesundheits-App“, „Hallesche4U“ oder „Signal Iduna RechnungsApp“. Seit mit der „HanseMerkur RechnungsApp“ 2011 die erste Abrechnungs-App für Versicherungskunden auf den Markt kam, bieten mittlerweile viele private Krankenversicherer ihren Kunden einen derartigen Online-Service und entwickeln diesen stetig weiter.

Beamte und Beamtenanwärter konnten jedoch bislang nur teilweise von diesem digitalen Fortschritt profitieren. Denn durch das System der Beihilfe erhalten sie die Erstattung ihrer Krankheitskosten anteilig sowohl von ihrem Dienstherrn, als auch von ihrem privaten Krankenversicherer. Und anders als die privaten Krankenversicherungen boten die meisten staatlichen Stellen lange Zeit keine vergleichbare Lösung.

Beihilfe-Apps für Beamte

Das hat sich nun geändert. So hat das Bundesverwaltungsamt (BVA) im vergangenen Jahr die „Beihilfe Bund“-App für alle beim Bund angestellten Beamten und -anwärter gestartet. Diese können nun auch ihre Rechnungsbelege mit dem Smartphone oder Tablet abfotografieren und unkompliziert an die Beihilfestelle verschicken. Ein separater Antrag oder die Belege in Papierform müssen nicht nachgereicht werden. Die App steht allen durch das Bundesverwaltungsamt betreuten Beihilfeberechtigten des Bundes als alternativer Beantragungsweg zur Verfügung.

Kopien der Belege für die Beihilfebeantragung auf dem Postweg entfallen hiermit. Und die Erstattung erfolgt wesentlich schneller, denn die Anträge erreichen die Beihilfestelle sofort. Die Beamten erkennen zudem über die App direkt, ob ihr Antrag vollständig und erfolgreich übermittelt worden ist. Die Nachfrage ist groß: Knapp 50.000 Nutzer haben sich laut BVA bereits für die Beihilfe-App registriert. Der übliche Antragsweg in Papierform bleibt natürlich dennoch erhalten.

Online-Anträge noch nicht in allen Ländern möglich

Bereits vor der Initiative der BVA gab es vereinzelt Online-Angebote staatlicher Stellen aus den Bundesländern. Bis heute kann man hier jedoch nicht von einer flächendeckenden Bereitstellung von Beihilfe-Apps sprechen. Angebote gibt es derzeit hauptsächlich in Nordrhein-Westfalen und im Südwesten Deutschlands:

Diese Apps sind jeweils auf dem Smartphone oder einem Tablet nutzbar und können über den App Store oder über Google Play heruntergeladen werden.

Wer einen anderen Dienstherrn besitzt, muss nach wie vor für die Erstattung seiner Arzt- und Rezeptbelege die üblichen Beihilfe-Antragsformulare ausfüllen und den Postweg beschreiten. Angesichts des zunehmenden Digitalisierungsdrucks steht jedoch zu erwarten, dass in den nächsten Jahren weitere Dienstherren eine entsprechende Servicemöglichkeit für ihre versicherten Beamten und -anwärter anbieten werden.

Bei den Versicherern zumindest steigt die Nutzung der „normalen“ Rechnungs-Apps stetig von Jahr zu Jahr. So kommen bei der HanseMerkur 2019 beispielsweise 40 Prozent aller Einreichung digital über die App. Zudem werden rund 70 Prozent aller Leistungsabrechnungen automatisiert abgewickelt.

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Oliver Lepold

Oliver Lepold ist Dipl.-Wirtschaftsingenieur und freier Journalist für Themen rund um Finanzberatung und Vermögensverwaltung. Er schreibt regelmäßig für Pfefferminzia und andere Versicherungs- und Kapitalanlage-Medien.

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