Junge Frau freut sich: Eine jährliche Steuererklärung kann zwar aufwändig sein, lohnt sich aber für die meisten Angestellten. © picture alliance / Zoonar | Robert Kneschke
  • Von Barbara Bocks
  • 08.08.2024 um 15:05
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lesedauer Lesedauer: ca. 09:20 Min

Die Steuererklärung ist zwar für viele ein lästiges Thema. Aber über die gesparten Steuern freuen sich dann doch viele Steuerpflichtige. Das Team des Lohnsteuerhilfevereins hat zehn detaillierte Tipps zusammengestellt.

6. Handwerkerleistungen: Können direkt die Einkommensteuerbelastung senken
Handwerker, der eine Spüle repariert: In der Steuererklärung für das Jahr 2023 können Angestellte bis zu 20 Prozent der Handwerkerkosten steuerlich geltend machen. (Foto: picture alliance / Zoonar | Robert Kneschke)
Handwerker, der eine Spüle repariert: In der Steuererklärung für das Jahr 2023 können Angestellte bis zu 20 Prozent der Handwerkerkosten steuerlich geltend machen. (Foto: picture alliance / Zoonar | Robert Kneschke)

Das Bad renovieren oder den Hof oder die Terrasse pflastern und einiges mehr: Wer für solche Arbeiten einen Handwerker oder eine Handwerkerin beauftragt, kann einen Teil der Ausgaben steuerlich geltend machen; und zwar bis zu 20 Prozent der Arbeitskosten und bis zu einer Höchstgrenze von 1.200 Euro pro Jahr.

In der Steuererklärung reduzieren die Handwerkerleistungen direkt die festgesetzte Einkommensteuer.

  • Das funktioniert allerdings nur, wenn die Handwerker in einem selbst bewohnten Haus oder Wohnung gearbeitet haben.
  • Außerdem müssen Angestellte die Rechnungen unbar bezahlt haben, beispielsweise per Überweisung.
  • Nur die Arbeitskosten, also die Lohnkosten, Maschinen- und Fahrtkosten sowie Verbrauchsmittel, erkennt das Finanzamt an; Materialkosten nicht.

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Barbara Bocks

Barbara Bocks ist seit 2011 als Journalistin im Wirtschafts- und Finanzbereich unterwegs. Seit Juli 2024 ist sie als Redakteurin bei der Pfefferminzia Medien GmbH angestellt.

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