Dunkle Gewitterwolken hängen über den Hochhäusern von Frankfurt am Main: für die Finanzbranche werden die Mifid-II-Regularien sicherlich nicht nur Sonnenschein bringen. © Getty Images
  • Von Redaktion
  • 04.01.2016 um 09:31
artikel drucken artikel drucken
lesedauer Lesedauer: ca. 06:10 Min

Mifid II wird die professionelle Finanzberatung in Deutschland unter dem Siegel des Verbraucherschutzes verändern wie kein Gesetz zuvor. Was kommt konkret auf Anlageberater und Vermögensverwalter zu?

„Uns droht eine Angebotslücke“

Otto Lucius, Präsident des Österreichischen Verbands Financial Planners und einer der Initiatoren des Finanz planer Forums, über die Product Governance der Mifid II.

Pfefferminzia: Was ist Product Governance?

Otto Lucius: Der Produkthersteller muss prüfen und auch bekannt machen, ob sein Produkt für eine bestimmte Zielgruppe geeignet ist. Der Vertrieb muss dann ebenfalls kontrollieren, ob das Produkt für seine Kunden geeignet ist. Diese Definition einer Zielgruppe wird jedoch nicht vorgegeben. Bis sich ein Standard herausbildet, wird viel Zeit vergehen, und das wird nicht zur Sicherheit der Verbraucher beitragen.

Wonach wird klassifiziert?

Das ist offen. Wahrscheinlich wird man als Kriterium das verfügbare Einkommen heranziehen, womöglich auch das Gesamtvermögen und irgendeine Form der Risikoneigung. Je strukturierter ein Produkt ist, desto schwieriger wird die Einstufung.

Welche Folgen sehen Sie?

Große Fondsgesellschaften werden sich überlegen, welche Zielgruppe die lukrativste darstellt, und dann speziell dafür Produkte schaffen. Es kann dann passieren, dass kleinere Zielgruppen keine geeigneten Produkte mehr auf dem Markt finden. Das wäre eine Product Offering Gap.

Endet die Prüfpflicht des Vermittlers mit dem Verkauf des Produkts?

Nein, Produktgeber und Vermittler müssen periodisch überprüfen, ob das vermittelte Produkt immer noch für die Zielgruppe geeignet ist. Falls nicht, müssen sie einschreiten.

Daraus ergeben sich Haftungsrisiken?

Die Produkthaftung gilt für Vertrieb und Produktgeber gleichermaßen. Der Berater kann sich nicht auf Angaben der Produktgeber verlassen, er muss selbst nochmals prüfen. Das ist ein riesiger administrativer Aufwand, den kleinere selbstständige Vertriebseinheiten nicht leisten werden können. Diese Regelung wird die Konzentration fördern und wenige große Anbieter stärken. Das tut dem Wettbewerb nicht gut.

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

kommentare

Hinterlasse eine Antwort