Björn Thorben M. Jöhnke ist Gründer der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte. © Joehnke & Reichow
  • Von Redaktion
  • 06.01.2017 um 11:11
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Ein Versicherer stellt die Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ein, weil er der Ansicht ist, dass die neu aufgenommene Tätigkeit des Versicherten seiner „bisherigen Lebensstellung“ entspricht: Nachprüfungsverfahren im Rahmen der BU bergen regelmäßig Konfliktstoff. Welche Folgen ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Thematik hat, erläutert Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke.

Auswirkungen für die Praxis:

Das Urteil des BGH ist zu begrüßen, denn es stellt einmal mehr den Ablauf des Nachprüfungsverfahrens in der Berufsunfähigkeitsversicherung klar und zeigt deutlich auf, dass die Argumentation, der Versicherte habe „mehr Freizeit“, nicht durchgreift. Vielmehr wird deutlich, was der Sinn und Zweck der Absicherung der Arbeitskraft ist.

Vor diesem Hintergrund sollte – auch im Nachprüfungsverfahren – die Argumentation des Versicherers gegenüber dem Versicherten stets juristisch überprüft werden, damit nicht eine ungerechtfertigte Leistungsablehnung oder/und Leistungseinstellung erfolgt.

Die Kanzlei Jöhnke & Reichow wird zu dem Bereich Berufsunfähigkeit auf dem Vermittlerkongress am 22. Februar 2017 in Hamburg informieren. Informationen zur Agenda finden Sie hier.

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