Die Zurich schafft die Berufsgruppen in der BU-Versicherung ab. © Pixabay
  • Von Redaktion
  • 25.07.2019 um 09:05
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Die Zurich schafft die Berufsgruppen in der BU-Versicherung ab, Adam Riese erweitert die Hausratversicherung, der Maklerpool Wifo übernimmt Weiterbildungskosten für Partner, HDI erweitert den Kfz-Versicherungsschutz für zusätzliche Fahrer und VPV und DFV lassen eine Kombination ihrer BU- und Krankentagegeldversicherung zu.

HDI erweitert Kfz-Versicherungsschutz für zusätzliche Fahrer

HDI hat einen neuen Service für Kfz-Kunden parat: Per Web-App lässt sich mit „HDI Fahrer+“ (bisher: „HDI Fahrerkreiserweiterung“) in Echtzeit der Versicherungsschutz um einen zusätzlichen Fahrer erweitern. Ab 2 Euro Prämie pro Tag lässt sich das Angebot nutzen. Möglich ist das für bis zu 27 Tage.

Der Zusatzschutz steht den Kunden jetzt in drei Linien zur Verfügung: Die Basis-Variante „Fahrer+“, daneben „Fahrer+ Extra“ und „Fahrer+ Top“. Die Linien unterscheiden sich dabei im Leistungsumfang: Die Basis-Variante bietet Versicherungsschutz wie im Versicherungsvertrag für das Fahrzeug vereinbart. Der zusätzliche Fahrer wird damit genauso gestellt, als wenn er auch im Vertrag benannt wäre.

Das Extra-Produkt umfasst zusätzlich einen Fahrer-Schutz und sichert damit einen Personenschaden ab, den der Fahrer bei einem selbstverschuldeten Unfall erleiden kann. Außerdem greift die Versicherung, wenn der geliehene Wagen aus Versehen falsch betankt wurde. Und die Top-Version übernimmt im Schadenfall neben den Leistungen aus „Fahrer+ Extra“ auch die vertraglich vereinbarte Kasko-Selbstbeteiligung bis maximal 500 Euro und entschädigt für eine Rückstufung des Schadenfreiheitsrabatts.

VPV und DFV kombinieren BU- und Krankentagegeldversicherung

Seit dem 1. Juli können Kunden der VPV die Berufsunfähigkeitsversicherung in Kombination mit der Krankentagegeldversicherung der Deutschen Familienversicherung (DFV) über einen Antrag abschließen.

Wer krankheitsbedingt oder nach einem Unfall länger als sechs Wochen ausfällt, erhält als gesetzlich Versicherter statt der vollen Lohnfortzahlung des Arbeitgebers höchstens für weitere 72 Wochen das Krankengeld der gesetzlichen Krankenkassen. Das entspricht maximal 90 Prozent des Nettolohns abzüglich der Sozialversicherungsbeiträge. Sollte der Ausfall noch länger andauern und eine Berufsunfähigkeit festgestellt werden, steigt die finanzielle Belastung weiter an. Da kann sich schnell eine große Absicherungslücke auftun.

Mit der Produktkombination aus Berufsunfähigkeitsversicherung der VPV und Krankentagegeldversicherung der DFV lässt sich diese Lücke schließen. „Dabei muss der Kunde nur eine Gesundheitsprüfung durchlaufen“, sagt Lars Georg Volkmann, Vertriebsvorstand der VPV.

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