Guido Lehberg ist Versicherungsfachmann und BU-Profi. © Guido Lehberg
  • Von Guido Lehberg
  • 08.02.2018 um 11:35
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Anfang vergangener Woche hat Versicherungsmakler Hubert Gierhartz einen Kommentar zur Beantwortung der Gesundheitsfragen in der Berufsunfähigkeitsversicherung geschrieben. Eine Aussage darin: Verbraucher sollten lieber alle Krankheiten angeben – auch diejenigen, nach denen der Versicherer nicht explizit fragt. Guido Lehberg, Versicherungsfachmann und BU-Profi, hält nun dagegen.

Aussage 4: „Ärztliche Unterlagen oder gar die Abrechnungsdiagnosen zu erhalten, ist ein Hexenwerk“

Das kann ich so nicht bestätigen. Insbesondere die Unterlagen der Krankenkassen liegen binnen weniger Stunden im Drucker und sind für den Versand bereit. Auch kommen hier keine sonderlichen Kosten auf den Kunden zu.

Bei der Krankenakte kann es, je nach Arzt, tatsächlich einmal etwas dauern. In der Regel haben alle meine Mandaten mit ein paar Tipps und 10 Euro für die Kaffeekasse (angemessene Aufwandsentschädigung für den Druck der Akte) der Arzthelferin alle Unterlagen schnell beisammen.

Daher stellt sich für mich auch die Frage, warum zu klären sein soll, wer diese Kosten trägt. Ich meine, wer für 30 Jahre einen Vertrag abschließt, den sollten 10 Euro (lassen wir es mal 15 Euro sein) nicht stören.

Ob es nun ein Portal aller Gesundheitsdaten geben sollte, auf das auch Dritte (wenn der Patient nicht in der Lage ist) zugreifen können, dazu gebe ich jetzt mal persönlich keinen fachlichen Kommentar ab (Schuster bleib bei deinem Leisten), gebe aber mal zu Bedenken was der Datenschutz dazu sagt.

Mein Fazit: Großer Aufschrei um nichts.

Wer seinen Kunden sicher versichern möchte sollte Folgendes beachten:

  1. Der Kunde besorgt sich seine Krankenakte und / oder die Abrechnungen der Krankenkasse inklusive Diagnoseschlüssel.
  2. Die Gesundheitsfragen werden aufmerksam gelesen und verstanden, danach wahrheitsgemäß beantwortet. Nicht mehr, aber auch nicht weniger.
  3. Krankheiten, die über dem Abfragezeitraum liegen oder nach denen schlicht nicht gefragt wird, müssen nicht angegeben werden.
  4. ABER: Für Arglist gelten eigene Gesetze. Wer also schon relativ sicher aufgrund einer nicht mehr funktionierenden Niere eine BU absehen kann, der wird auch dann Probleme bekommen, wenn nicht explizit danach gefragt wird.
  5. Alles in allem bleibt es also dabei, dass sich ein Kunde einen Fachmann suchen sollte, der von A bis Z die Gesundheitshistorie aufbereitet und gemeinsam mit dem Kunden einen passenden Anbieter (AVB und Risikoprüfung) sucht und findet.

Der Autor Guido Lehberg ist Versicherungsfachmann, Experte für die betriebliche Altersvorsorge (DVA) und BU-Profi

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