Der Bundesgerichtshof hat ein etwas fragwürdiges Urteil in Sachen BU gefällt. © dpa/picture alliance
  • Von Redaktion
  • 09.03.2016 um 09:26
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Hat ein Kunde selbst dann Anspruch auf BU-Rente, wenn er bei der Antragstellung absichtlich bei den Gesundheitsfragen schummelt? So sieht es aus. Zumindest hat der BGH das zuletzt in einem Urteil bestätigt. Welche Folgen hat das für den Markt? Versicherungsmakler Matthias Helberg geht auf einige Konsequenzen ein und plädiert für eine BU ohne Gesundheitsfragen aber mit zehn Jahren Wartezeit.

Kritisch sieht der Experte das Urteil zum einen aus Sicht der redlichen Kunden. Für sie sei das Urteil ein Schlag ins Gesicht. Zum anderen sei es auch aus Sicht der Vermittler schwierig: „Wie sollen Versicherungsvermittler ihre Interessenten nun noch davon überzeugen, sich den ganzen Stress mit der Aufarbeitung der Gesundheitshistorie zu machen und bei Antragstellung alles korrekt anzugeben, wenn sie auch gleich alle Fragen zu Vorerkrankungen verneinen könnten und ‚nur‘ zehn Jahre durchhalten müssen?“

BU-Versicherer müssen handeln

Es sei Zeit für ein offensives Vorgehen seitens der BU-Versicherer. Helberg plädiert dabei für eine BU mit zehn Jahren Wartezeit ohne Gesundheitsprüfung. Die Vorteile lägen auf der Hand: Der Abschluss sei leichter und weniger aufwendig für Kunden und Vermittler, sie sei eine gute Alternative für junge Leute, Schüler, Studenten, Azubi und Berufsanfänger. Alle Beteiligten wüssten außerdem, woran sie in den ersten zehn Jahren sind, die Versicherer stünden zehn Jahre nicht im Risiko – außer bei einer unfallbedingten BU und sie könnten zehn Jahre könnten erstmal schön Beiträge kassieren.

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