Unter Ex-Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) wurde das Betriebsrentenstärkungsgesetz entwickelt und die Gewerkschaften in die bAV mit eingebunden © Getty Images
  • Von Oliver Lepold
  • 14.05.2018 um 10:02
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Der Anteil der Beschäftigten in Deutschland, die über eine betriebliche Altersversorgung (bAV) verfügen, stagniert seit Jahren – gerade auch in kleinen und mittelgroßen Betrieben. Um das zu ändern, hat der Gesetzgeber ein umfangreiches Reformpaket geschnürt – das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG).

Die Effekte können durchschlagend sein: „Investieren Unternehmen für durchschnittliche Arbeitnehmer nur 4 Prozent der jährlichen Gehaltssumme in die bAV, kann – je nach Verzinsung der Beiträge – die Lohnersatzrate um bis zu 19 Prozentpunkte und damit über den OECD-Durchschnitt steigen“, so Jasper. Doch werden wohl erst ab 2020 Tarifverträge die neu geschaffene reine Beitragszusage im Sozialpartnermodell in der Breite aufgreifen. Laut der Umfrage will wohl höchstens ein Viertel der nicht tarifgebundenen Unternehmen einem Sozialpartnermodell beitreten. Dies gaben 70 Prozent der von der Unternehmensberatung befragten Unternehmensvertreter, bAV- und Personal- Verantwortlichen aus mittleren und großen Unternehmen in Deutschland an.

Fazit: Experten rechnen damit, dass das BRSG die bAV-Quote in Deutschland innerhalb von fünf Jahren von 40 auf 65 Prozent anzuheben vermag. Im Jahr 2023 ist dann eine Evaluierung des Gesetzes geplant. Falls nötig, sollen weitere Maßnahmen zum Ausbau einer ergänzenden Altersversorgung eingeleitet werden.

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Oliver Lepold

Oliver Lepold ist Dipl.-Wirtschaftsingenieur und freier Journalist für Themen rund um Finanzberatung und Vermögensverwaltung. Er schreibt regelmäßig für Pfefferminzia und andere Versicherungs- und Kapitalanlage-Medien.

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