Unter Ex-Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) wurde das Betriebsrentenstärkungsgesetz entwickelt und die Gewerkschaften in die bAV mit eingebunden © Getty Images
  • Von Oliver Lepold
  • 14.05.2018 um 10:02
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Der Anteil der Beschäftigten in Deutschland, die über eine betriebliche Altersversorgung (bAV) verfügen, stagniert seit Jahren – gerade auch in kleinen und mittelgroßen Betrieben. Um das zu ändern, hat der Gesetzgeber ein umfangreiches Reformpaket geschnürt – das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG).

Der Arbeitgeberzuschuss kann nämlich in bestehenden Entgeltumwandlungsverträgen berücksichtigt werden, wenn das bAV-Produkt nicht älter als zehn Jahre ist und im Jahr 2018 abgeschlossen wurde oder wird. In diesem Fall kann eine Erhöhung in Höhe des Arbeitgeberzuschusses im bestehenden Vertrag durchgeführt werden. Bei der Produktgeneration von vor 2007 ist ein Neuabschluss nötig.

Fakt ist: Das BRSG bietet Maklern neue individuelle Möglichkeiten in der Beratung und im Vertrieb bei Firmenkunden. Insbesondere kleine und mittlere Betriebe sowie Geringverdiener stehen hier im Fokus. Ob das Sozialpartnermodell als kollektive Kapitalanlage mit Sicherheiten statt Garantien und deutlich attraktiveren Renten- und Absicherungslösungen angenommen wird, hängt von vielen Variablen ab. Experten etwa des Instituts für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) sehen hier Licht und Schatten.

Und was macht die Branche?

Bisherige Absichtserklärungen aus der Branche fallen zurückhaltend aus. Ein Konsortium aus Barmenia, Debeka, Stuttgarter, Gothaer und Huk-Coburg plant ein Modell („das Rentenwerk“). Talanx und Zurich entwickeln ebenfalls ein gemeinsames Konzept („Die Deutsche Betriebsrente“), weitreichende Details der Ausgestaltung sind noch nicht bekannt.

Das Sozialpartnermodell kommt erst dann zum Tragen, wenn eine tarifvertragliche Umsetzung besteht. Das bedeutet, die für die jeweiligen Branchen zuständigen Gewerkschaften müssen zunächst einen neuen Tarifvertrag abschließen und Modalitäten klären. „Einen großen Fortschritt bedeutet die Chance, rechtssicher bAV-Modelle einzuführen, die automatisch alle Mitarbeiter in einem Unternehmen erfassen – die sogenannten Opting-out-Modelle“, schätzt Thomas Jasper, Leiter der bAV-Beratung bei Willis Towers Watson Deutschland. Gerade diese werden laut einer Umfrage des Beratungsunternehmens zufolge künftig stark genutzt werden – als tarifvertraglich-flankierte Gestaltungsoption für Betriebspartner oder als tarifvertraglich geregelte Gestaltungspflicht für Betriebspartner.

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Oliver Lepold

Oliver Lepold ist Dipl.-Wirtschaftsingenieur und freier Journalist für Themen rund um Finanzberatung und Vermögensverwaltung. Er schreibt regelmäßig für Pfefferminzia und andere Versicherungs- und Kapitalanlage-Medien.

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