Polizeibeamte versammlen sich anlässlich einer 1.-Mai-Demonstration in Berlin. © dpa/picture alliance
  • Von Redaktion
  • 15.06.2016 um 18:17
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Immer wieder hört man, dass man Beamte gar nicht gegen Berufsunfähigkeit versichern kann, sondern nur gegen Dienstunfähigkeit. „Stimmt das?“, fragten wir BU-Experte Stephan Kaiser. Hier kommt seine Antwort.

Was hat nun Vorteile für Beamte?

Bleibt nun noch die Frage: Reicht es, wenn sich der Beamte nur gegen BU versichert oder braucht er eine BU mit DU-Klausel? Eine BU mit einer unechten DU-Klausel wird dem Beamten keinen besonderen Vorteil bringen, weil der Versicherer sich ja nicht mehr an die Entscheidung des Dienstherrn bindet und der Beamte nachweisen muss, dass DU gemäß Versicherungsbedingungen vorliegt. Das ist auch nichts anderes als der Nachweis einer BU.

Eine BU ganz ohne DU-Klausel wird im Endergebnis wohl zu denselben Leistungsentscheidungen führen wie eine mit (echter) DU-Klausel: Sehen wir von den unrühmlichen Fällen aus der oben erwähnten Abteilung „goldenes Seil“ ab, dann sollte ein dienstunfähiger Beamter in der Regel auch berufsunfähig sein. Der Vorteil der Klausel liegt also vor allem in der Tatsache, dass der Beamte nichts mehr nachweisen muss und das Verfahren wesentlich abgekürzt wird.

Die beste Lösung

Eine BU mit ersetzender DU-Klausel nimmt dem Beamten die Möglichkeit, den Versicherungsfall über die BU-Definition nachzuweisen. Das ist deshalb nachteilig, weil es in der Praxis häufig vorkommt, dass der Beamte berufsunfähig ist, aber nicht dienstunfähig: Man denke zum Beispiel an die Möglichkeit der Teildienst(un)fähigkeit.

Das Fazit also lautet: Natürlich kann man einen Beamten gegen Berufsunfähigkeit versichern. Die beste denkbare Lösung wäre also eine qualitativ hochwertige BU-Versicherung, die durch eine echte DU-Klausel ergänzt wird.

Über den Autoren

Stephan Kaiser ist seit 20 Jahren in der Branche aktiv und hat sich schon früh als Makler auf die Berufsunfähigkeitsversicherung spezialisiert. 2012 gab er seinen Maklerstatus auf und gründete seine eigene Firma – den BU-Expertenservice. Damit begleitet er Makler und ihre Kunden im BU-Leistungsfall. Über 500 Fälle hat er bereits bearbeitet.

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